Zum Inhalt springen
Startseite » Körperschaftsteuer – Alles zur Unternehmenssteuer

Körperschaftsteuer – Alles zur Unternehmenssteuer

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer ist eine Steuer, die auf die Gewinne von Kapitalgesellschaften wie GmbHs und Aktiengesellschaften erhoben wird. Diese Steuerpflicht betrifft alle in Deutschland ansässigen Kapitalgesellschaften und wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens berechnet.

Die Körperschaftsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für den Staat und beeinflusst maßgeblich die Steuerlast für Unternehmen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Körperschaftsteuer funktioniert, wer zur Zahlung verpflichtet ist und wie die Berechnung erfolgt.

Was ist die Körperschaftsteuer?

Die Körperschaftsteuer ist eine Steuer, die in Deutschland von Unternehmen erhoben wird. Sie basiert auf dem Körperschaftsteuergesetz (KStG) und dem Einkommensteuergesetz (EStG). Seit 1920 ist sie ein wichtiger Teil des Steuersystems.

Definition und rechtliche Grundlagen

Die Körperschaftsteuer wird auf den Gewinn von Kapitalgesellschaften erhoben. Dazu gehören GmbHs und AGs. Sie ist eine direkte Steuer und hilft dem Staat, Einnahmen zu erzielen.

Historie der Körperschaftsteuer in Deutschland

1977 wurde das körperschaftsteuerliche Anrechnungsverfahren eingeführt. Damit wurde die Doppelbelastung ausgeschütteter Gewinne beendet. Seit 2008 ist die Gewichtung zwischen Körperschaftsteuer und Einkommensteuer anders.

Bedeutung für die Unternehmensbesteuerung

Die Körperschaftsteuer spielt eine große Rolle in der Unternehmensbesteuerung. Sie basiert auf dem Einkommen, das nach den Vorschriften des EStG und KStG berechnet wird. Seit 2008 beträgt der Steuersatz 15 Prozent, plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag.

Land Körperschaftsteuersatz Dividendenbesteuerung
Belgien 31-34,5% 25% oder Wahl der Besteuerung des Anteilseigners
Bulgarien 10% 5%
Dänemark 22% Kapitalgewinnsteuer von 27%, gedeckelt bei 49.900 DKK
Deutschland 15% + 5,5% Solidaritätszuschlag Besteuerung nach Halbeinkünfteverfahren
Italien 24%
Niederlande 25% 25% auf Dividenden von Beteiligungen ab 5%
Norwegen 27%
Österreich 25% 27,5% Kapitalgewinnsteuer
Polen 19% (9% unter 1,2 Mio. EUR Jahresgewinn) 19%
Spanien 25%
Schweiz Bundessteuer 8,5%, kantonale und kommunale Steuern zwischen 11-16%
Japan 34,62% durch Teilanrechnungsverfahren
Kanada 15% Bundessteuer + 11-16% lokale Steuern
Vereinigtes Königreich 20%

Steuerpflichtige Unternehmen und Organisationen

In Deutschland müssen viele juristische Personen Steuern zahlen. Dazu zählen Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG. Auch Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Vereine und andere juristische Personen des privaten Rechts müssen Steuern zahlen. Zudem fallen Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts unter die Körperschaftsteuer.

Unternehmen mit Sitz in Deutschland müssen Steuern zahlen. Das gilt auch für EU-Gesellschaften, wenn ihre Verwaltung im Inland ist. Ihre Einkünfte werden vollständig besteuert.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist sehr beliebt. Als Handelsgewerbe und Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist die GmbH steuerpflichtig.

Körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen und Organisationen Befreiungen und Ausnahmen
  • Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KGaA, SE)
  • Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
  • Versicherungs- und Pensionsvereine auf Gegenseitigkeit
  • Sonstige juristische Personen des privaten Rechts
  • Nichtrechtsfähige Vereine
  • Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts
  • Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
  • Politische Parteien
  • Bundesunternehmen und Staatsbanken
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Kirchliche Organisationen
  • Soziale Kassen
  • Berufsverbände
  • Öffentlich-rechtliche Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen
  • Freiberufler, Personengesellschaften und Kleinunternehmer
  • Juristische Personen mit Einkommen unter dem Freibetrag

Befreiung und Ausnahmen von der Körperschaftsteuer

Das deutsche Körperschaftsteuergesetz (KStG) bietet Befreiungen und Ausnahmen von der Körperschaftsteuer. Diese Regelungen fördern Organisationen und Institutionen, die dem Gemeinwohl dienen. Sie unterstützen auch solche, die staatliche Aufgaben übernehmen.

Vollständig befreite Organisationen

  • Politische Parteien, Unternehmen des Bundes und Staatsbanken wie die Deutsche Bundesbank sind steuerfrei.
  • Soziale Kassen, Berufsverbände und öffentlich-rechtliche Versicherungen genießen ebenfalls diese Befreiung.
  • Gemeinnützige und kirchliche Organisationen ohne Geschäftsbetrieb sind ebenfalls steuerfrei.

Teilweise Befreiung und Sonderfälle

Einige Organisationen profitieren von Freibeträgen für eine teilweise Steuerbefreiung:

  • Vereine bekommen einen Freibetrag von 5.000 Euro.
  • Genossenschaften und Vereine in Land- und Forstwirtschaft haben einen Freibetrag von 15.000 Euro.

Freiberufler, Personengesellschaften und Einzelunternehmer zahlen keine Körperschaftsteuer. Sie müssen stattdessen Einkommensteuer zahlen.

Die Befreiungen im § 5 KStG sollen das Gemeinwohl fördern. Sie befreien bestimmte Institutionen von der Körperschaftsteuer. Doch die Bedingungen für diese Befreiungen sind streng und müssen im Einzelfall geprüft werden.

Körperschaftsteuersatz und Berechnung

Die Körperschaftsteuer ist ein wichtiger Teil der Steuern für Unternehmen in Deutschland. Seit 2008 zahlt man 15 Prozent Körperschaftsteuer. Zusätzlich gibt es einen Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent. Das macht die effektive Steuerbelastung 15,83 Prozent.

Man berechnet die Körperschaftsteuer nach dem Gewinn des Unternehmens. Zum Beispiel zahlt man bei 100.000 Euro Gewinn 15.830 Euro Steuern. Aber die Steuer kann sich ändern, zum Beispiel durch das Teileinkünfteverfahren. Hier müssen Gesellschafter nur 60 Prozent der Gewinne versteuern.

Steuersatz Satz
Körperschaftsteuer 15%
Solidaritätszuschlag 5,5%
Effektive Steuerbelastung 15,83%

Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs zahlen auch Gewerbesteuer. Dieser Satz liegt durchschnittlich bei 361 Prozent. Das bringt die Gesamtsteuerbelastung auf knapp 30 Prozent.

Die Körperschaftsteuer ist ein wichtiger Teil der Steuern für Unternehmen in Deutschland. Mit einem Satz von 15 Prozent plus Solidaritätszuschlag ergibt sich eine effektive Steuerbelastung von 15,83 Prozent. Unternehmen müssen diese Steuern regelmäßig in Form von Vorauszahlungen entrichten.

Ermittlung des zu versteuernden Einkommens

Die Körperschaftsteuer wird auf das Einkommen von Firmen erhoben. Dieses Einkommen wird nach speziellen Regeln ermittelt. Diese Regeln sind anders als die für die Gewinnermittlung im Handelsrecht.

Gewinnermittlung nach Handelsrecht

Der Jahresüberschuss aus der Bilanz ist der Ausgangspunkt. Man zieht verschiedene Positionen ab, wie verdeckte Einlagen. Man addiert verdeckte Gewinnausschüttungen und nicht abziehbare Aufwendungen.

Steuerliche Korrekturen

  • Manche Erträge sind steuerfrei, andere Aufwendungen nicht abziehbar.
  • Freibeträge und Sonderregelungen senken das zu versteuernde Einkommen.
  • Verluste aus Vorjahren können mit dem Gewinn des Jahres verrechnet werden.

Verdeckte Gewinnausschüttungen

Verdeckte Gewinnausschüttungen, wie hohe Gehälter, werden später besteuert. Ein Gehaltverzicht gilt als Einlage.

Kennzahl Wert
Körperschaftsteuersatz 15%
Solidaritätszuschlag 5,5%
Abgabefrist Körperschaftsteuererklärung 31. Mai des Folgejahres

Verlustverrechnung und Verlustvorträge

Unternehmen können Verluste steuerlich nutzen, um weniger Steuern zu zahlen. Der Verlustabzug erlaubt es, Verluste von Gewinnen abzuziehen. Ein Verlustrücktrag gilt nur für das Vorjahr. Ein Verlustvortrag kann dagegen unbegrenzt in die Zukunft geschoben werden.

Das Körperschaftsteuerrecht erlaubt es, Verluste bis zu 1.000.000 € auf das Vorjahr zurücktragen. Ab 2022 gilt wieder ein Höchstbetrag von 1.000.000 €. Der Prozentsatz für die Mindestbesteuerung steigt von 60 % auf 70 %.

Verluste können zu 60% mit Einkünften ausgeglichen werden. Kapitalverluste im Betriebsvermögen können seit 2016 mit Gewinnen verrechnet werden. Die hohe Inflationsrate 2022 führte zu Verlusten bei vielen Unternehmen.

Steuerliche Verlustverrechnung Erläuterung
Verlustabzug Abzug von Verlusten vom Gewinn des Vor- oder Folgejahres
Verlustrücktrag Beschränkt auf das Vorjahr
Verlustvortrag Zeitlich unbegrenzt in die Zukunft
Verlustquote 60% Verrechnungsquote mit progressiven Einkünften

Die Verlustverrechnung hilft Unternehmen, ihre Steuerlast zu senken. Sie sichert Liquidität. Durch gesetzliche Anpassungen können Unternehmen von Erleichterungen profitieren. Es ist wichtig, die aktuellen Regelungen zu kennen.

Vorauszahlungen und Fälligkeiten

Die Körperschaftsteuer wird in vier Teilen im Jahr bezahlt. Diese Zahlungen sind am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig. Die Beträge werden nach der letzten Körperschaftsteuererklärung berechnet.

Zahlungstermine und Fristen

Man muss die Körperschaftsteuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres einreichen. Wenn man einen Steuerberater hat, verlängert sich die Frist bis Ende Februar des nächsten Jahres.

Berechnung der Vorauszahlungen

Die Vorauszahlungen basieren auf der letzten Steuerfestsetzung. Sie werden in vier gleichen Teilen bezahlt. Das Finanzamt kann die Beträge ändern, wenn die Steuer anders ausfallen könnte.

Fälligkeit Höhe der Vorauszahlung
10. März 25% der Vorjahressteuerschuld
10. Juni 25% der Vorjahressteuerschuld
10. September 25% der Vorjahressteuerschuld
10. Dezember 25% der Vorjahressteuerschuld

Das Körperschaftsteuer-Modernisierungsgesetz

Am 21. Mai 2021 hat der Bundestag das Körperschaftsteuer-Modernisierungsgesetz (KöMoG) beschlossen. Eine große Neuerung ist die Option für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften. Sie können sich wie Kapitalgesellschaften besteuern lassen. Das soll Familienunternehmen in Deutschland stärker im internationalen Wettbewerb machen.

Die Optionsausübung muss vor dem Wirtschaftsjahr erfolgen. Dann zahlt die Gesellschaft 15% Körperschaftsteuer plus Gewerbesteuer. Die Gesellschafter haften weiterhin für die Steuern.

Das KöMoG bringt auch andere Änderungen. Zum Beispiel können Währungskursverluste bei Gesellschafterdarlehen als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Das Umwandlungssteuerrecht für Körperschaften wurde auch globalisiert.

Das Ziel des KöMoG ist es, die Besteuerung in Deutschland attraktiver zu machen. Besonders für Personenhandelsgesellschaften. Doch in einigen Punkten gibt es noch Unsicherheiten, was viel Aufwand bedeuten kann.

Kernpunkte des KöMoG Beschreibung
Optionsmodell für Personenhandelsgesellschaften Möglichkeit, sich wie eine Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen (15% Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer)
Erweiterung des Betriebsausgabenabzugs Währungskursverluste aus Gesellschafterdarlehen können als Betriebsausgaben abgezogen werden
Globalisierung des Umwandlungssteuerrechts Umfassende Änderungen im Umwandlungssteuergesetz für Körperschaften
Rechtsunsicherheit in einigen Bereichen Erhöhter Aufwand für Steuerpflichtige und Finanzverwaltung

Das Körperschaftsteuer-Modernisierungsgesetz (KöMoG) will Familienunternehmen in Deutschland stärker machen. Es bietet eine neue Optionsregelung für Personenhandelsgesellschaften. Es gibt auch andere Änderungen, wie den erweiterten Betriebsausgabenabzug und Anpassungen im Umwandlungssteuerrecht. Aber in einigen Punkten gibt es noch Rechtsunsicherheit, was viel Aufwand bedeuten kann.

Körperschaftsteuer im internationalen Kontext

Unternehmen mit Sitz oder Geschäftsleitung außerhalb Deutschlands zahlen nur Steuern auf ihre Einkünfte in Deutschland. Sie zahlen einen Steuersatz von 15%. Das gilt, wenn kein Doppelbesteuerungsabkommen andere Regeln hat.

Die internationale Besteuerung will Doppelbesteuerungen verhindern und faire Wettbewerbsbedingungen schaffen. Dazu gehören:

  • Der automatische Informationsaustausch in Steuersachen, der zu mehr Transparenz führt
  • Bestrebungen, die Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage in der EU zu harmonisieren
  • Die Abstimmung zwischen den EU-Regierungen in Steuerfragen, um Steuervermeidung entgegenzuwirken

Deutschland hat eine wichtige Rolle bei der internationalen Steuerpolitik gespielt. Es hat Erfahrungen gesammelt, die bei der Entwicklung von EU-Richtlinien helfen. Aber die politische Akzeptanz der Harmonisierungsvorschläge ist eine Herausforderung.

Regelung Beschreibung Auswirkungen
Beschränkte Steuerpflicht Unternehmen mit Sitz oder Geschäftsleitung außerhalb Deutschlands versteuern nur ihre in Deutschland erzielten Einkünfte. Vereinfachung der Besteuerung und Vermeidung von Doppelbesteuerung für international tätige Unternehmen.
Doppelbesteuerungsabkommen Bilaterale Vereinbarungen zwischen Staaten, um Doppelbesteuerung zu vermeiden. Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen und Förderung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen.
Harmonisierung der Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage Bestrebungen der EU, eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage einzuführen. Eindämmung von Steuervermeidung und Gewinnverlagerung, Vereinfachung der Besteuerung für Unternehmen mit Betriebsstätten in mehreren EU-Staaten.

Fazit

Die Unternehmensbesteuerung durch Körperschaftsteuer ist komplex. Es ist wichtig, die Grundlagen zu kennen und Steuerberatung zu suchen. Die korrekte Berechnung und Abführung der Steuer ist entscheidend.

Regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen der Steuerstrategie können helfen. Sie können die Steuerlast senken. Besonders bei Erbschafts- und Schenkungsteuer sowie Verlustverrechnung ist Planung wichtig.

Die Körperschaftsteuer bietet viele Möglichkeiten, die Besteuerung zu gestalten. Mit der richtigen Steueroptimierung können Unternehmen ihre Steuerlast senken. So stärken sie ihre finanzielle Leistungsfähigkeit.

Weiterführende Links und Quellen