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Abgeltungsteuer: Alles zur Kapitalertragsbesteuerung

Kapitalertragssteuer

Die Abgeltungsteuer ist eine pauschale Steuer auf Kapitalerträge, die in Deutschland auf Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapierverkäufen erhoben wird. Sie beträgt 25 % und wird automatisch von Banken und Finanzinstituten einbehalten und ans Finanzamt abgeführt.

Diese Steuer soll die Besteuerung von Kapitalerträgen vereinfachen und wird unabhängig vom individuellen Steuersatz berechnet.

Was ist die ABGELTUNGSTEUER und wie funktioniert sie?

Die Abgeltungsteuer, auch Quellensteuer genannt, ist eine einfache Steuer in Deutschland. Sie wird direkt von der Bank an das Finanzamt gezahlt. So gilt die Steuer als „abgegolten“. Der Steuersatz liegt bei 25 Prozent, plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Die Steuer trifft auf Erträge aus vielen Geldanlagen. Dazu gehören Aktien, Fonds, Zinsen und Dividenden. Für Erträge in Deutschland müssen Privatpersonen keine extra Steuererklärung machen. Die Bank hält die Steuer ein und überweist sie an die Behörden.

Steuersatz Zusätzliche Abgaben Besteuerung
25,00 %
  • 5,50 % Solidaritätszuschlag
  • 8,00 – 9,00 % Kirchensteuer
Automatische Quellensteuer durch die Bank

Manchmal kann der eigene Einkommensteuersatz niedriger sein als die Abgeltungsteuer. Das kann die Steuerlast senken. Für eine Günstigerprüfung muss man sich beim Finanzamt melden.

Steuersatz und Berechnung der Kapitalertragssteuer

Die Abgeltungsteuer in Deutschland ist ein wichtiger Punkt für Anleger. Der Steuersatz liegt bei 25 Prozent. Aber es gibt auch den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Diese erhöhen den Steuersatz stark.

Grundsätzlicher Steuersatz von 25 Prozent

Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden werden mit 25 Prozent besteuert. Dieser Steuersatz gilt für alle, unabhängig vom persönlichen Steuersatz.

Zusätzliche Abgaben: Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Es gibt noch mehr Steuern. Der Solidaritätszuschlag ist 5,5 Prozent. Für Kirchenmitglieder kommt die Kirchensteuer dazu. Diese variiert je nach Bundesland zwischen 8 und 9 Prozent.

Beispielrechnung für Kapitalerträge

Max Mustermann bekommt 3.000 Euro Zinsen. Nach Steuern bleiben ihm 2.440,10 Euro. Der Steuersatz beträgt 25 Prozent plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und 9 Prozent Kirchensteuer. Das macht insgesamt 27,99 Prozent Steuer.

Wer muss Abgeltungsteuer zahlen?

Die Abgeltungsteuer gilt vor allem für Privatpersonen mit Kapitalerträgen. Betriebsvermögen, wie das einer GmbH, unterliegt nicht dieser Steuer. Erträge aus Dividenden, Investmentfonds und mehr fallen unter die Kapitalertragssteuer.

Der Steuersatz für die Abgeltungsteuer liegt bei 25 Prozent. Dazu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und die Kirchensteuer von 8 bis 9 Prozent. Das macht insgesamt 26,38 bis 27,99 Prozent Steuer auf Kapitalerträge.

Seit 2023 gibt es einen Freibetrag von 1.000 Euro pro Jahr. Paare in gemeinsamer Veranlagung können diesen Freibetrag verdoppeln.

Manchmal kann man beim Finanzamt eine Günstigerprüfung beantragen. Das hilft, Steuern zu sparen.

Steuerpflichtige Kapitalerträge und Anlagen

Die Abgeltungsteuer trifft auf verschiedene Kapitalerträge im Privatvermögen. Dazu zählen Dividenden, Gewinne aus Aktienverkäufen, Zinserträge und Erträge aus Fonds.

Dividenden und Aktiengewinne

Dividenden von Aktien sind steuerpflichtig. Auch Gewinne aus Aktienverkäufen müssen versteuert werden. Die Steuer liegt bei 25 Prozent plus Solidaritäts- und Kirchensteuer.

Zinserträge und Anleihen

Zinsen aus Anleihen oder Bankguthaben unterliegen der Steuer. Der Steuersatz ist 25 Prozent, plus Solidaritäts- und Kirchensteuer.

Investment- und Aktienfonds

  • Erträge aus Investmentfonds sind steuerpflichtig. Das gilt für Ausschüttungen und thesaurierte Erträge.
  • Bei Aktienfonds werden Dividenden und Veräußerungsgewinne besteuert. Der Steuersatz beträgt 25 Prozent plus Solidaritäts- und Kirchensteuer.

Die Abgeltungsteuer umfasst viele Kapitaleinkünfte. Sie soll die Besteuerung einfacher machen.

Der Sparerpauschbetrag als Steuerfreibetrag

Der Sparerpauschbetrag ist ein wichtiger Steuerfreibetrag in Deutschland. Seit 2023 erhalten Singles 1.000 Euro und gemeinsam veranlagte Paare 2.000 Euro pro Jahr. Kapitalerträge bis zu dieser Höhe sind steuerfrei.

Um den Sparerpauschbetrag zu nutzen, muss man einen Freistellungsauftrag bei der Bank einreichen. Dies kann zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember eines Jahres erfolgen. Der Auftrag gilt dann für das gesamte Jahr.

Ehepaare können den Sparerpauschbetrag von 2.000 Euro frei teilen. Auch Kinder haben Anspruch auf den vollen Betrag, entweder 1.000 oder 2.000 Euro.

Sparerpauschbetrag Höhe
Singles 1.000 Euro
Gemeinsam Veranlagte 2.000 Euro
Kinder 1.000 Euro

Es gibt jedoch Ausnahmen, wo der Sparerpauschbetrag nicht gilt. Zum Beispiel bei Immobilienverkäufen oder Betriebsvermögen von Gewerbetreibenden. Dennoch ist der Sparerpauschbetrag eine große Steuervergünstigung für viele Sparer in Deutschland.

Freistellungsauftrag richtig nutzen

Der Freistellungsauftrag hilft, Kapitalerträge bis zu einem Freibetrag steuerfrei zu halten. So können Anleger Geld sparen und ihre Rendite steigern.

Höhe des Freibetrags

Im Jahr 2023 gibt es einen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro für Singles und 2.000 Euro für Paare. Mit einem Freistellungsauftrag können Anleger diesen Betrag steuerfrei nutzen.

Aufteilung bei mehreren Banken

  • Anleger mit Guthaben bei mehreren Banken können den Freibetrag aufteilen.
  • Ein Auftrag von 300 Euro bei Bank A und 700 Euro bei Bank B nutzt den Freibetrag voll.
  • Die Summe aller Aufträge darf den Sparerpauschbetrag nicht überschreiten.

Man kann den Freistellungsauftrag online oder in der Banking-App einrichten. Es ist wichtig, den Freibetrag regelmäßig zu überprüfen, um Steuern zu sparen.

Ausnahmen und Befreiungen von der Steuer

Nicht alle Kapitalerträge müssen Steuern zahlen. Es gibt Ausnahmen und Befreiungen, die wichtig sind.

Einige Beispiele sind Gewinne aus Darlehen an nahestehende Personen. Auch Gesellschafterdarlehen bei einer Beteiligung von über 10% sind steuerfrei. Verkäufe wesentlicher Beteiligungen und Altanlagen, die vor 2009 gekauft wurden, fallen nicht unter die Abgeltungsteuer.

Bei Lebensversicherungen und Zinserträgen aus Vermietung kann die Steuer entfallen. Es hängt von den persönlichen Umständen ab.

Ausnahme Beschreibung
Darlehen an nahestehende Personen Gewinne aus Darlehen an nahestehende Personen sind von der Abgeltungsteuer befreit.
Gesellschafterdarlehen (>10% Beteiligung) Gewinne aus Gesellschafterdarlehen bei einer Beteiligung von über 10% unterliegen nicht der Abgeltungsteuer.
Wesentliche Beteiligungen Verkäufe wesentlicher Beteiligungen sind von der Abgeltungsteuer befreit.
Altanlagen vor 2009 Kapitalerträge aus Altanlagen, die vor 2009 erworben wurden, sind nicht abgeltungssteuerpflichtig.
Lebensversicherungen Unter bestimmten Voraussetzungen können Erträge aus Lebensversicherungen von der Abgeltungsteuer befreit sein.
Vermietung und Verpachtung Zinserträge aus Vermietung und Verpachtung können unter Umständen von der Abgeltungsteuer ausgenommen werden.

Man sollte diese Ausnahmen und Befreiungen beachten. So wird die Kapitalertragssteuer korrekt berechnet.

Günstigerprüfung beim Finanzamt

Bei der Besteuerung von Kapitalerträgen kann man durch die Günstigerprüfung sparen. Sie hilft, zu viel Steuer zurückzuerhalten, wenn man weniger als 25% Steuern zahlt. Das ist gut für Leute mit niedrigen Einkommen.

Voraussetzungen für die Prüfung

Um die Günstigerprüfung zu beantragen, muss man die Anlage KAP in der Steuererklärung ausfüllen. Man gibt dort die Kapitalerträge an. Das Finanzamt prüft dann, ob man weniger Steuern zahlen muss.

Ablauf der Antragstellung

Die Günstigerprüfung ist einfach. Man muss nur die richtigen Daten in der Steuererklärung angeben. Das Finanzamt macht dann die Berechnung. Man wird schnell informiert, ob man eine Rückerstattung bekommt.

Für Hilfe bei der Steuererklärung und Anlage KAP gibt es den Service von Steuerbot. Er macht es einfach.

Weiterführende Links und Quellen