Auf unserer Website finden Sie einen umfassenden Überblick über Kontaktdaten, Adressen, Öffnungszeiten und weitere Informationen aller Finanzämter in Deutschland nach Bundesländer geordnet.
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- Insgesamt gibt es über 600 Finanzämter in Deutschland.
- Einige Finanzämter dienen nur den Betriebsprüfungen, Glücksspiel oder Steuerfahndungen.
Diese Fragen und die Suche nach Ihrem zuständigen Finanzamt soll Ihnen hiermit erleichtert werden.
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Hauptaufgaben des Finanzamts
Staat, Länder und Kommunen erheben zur Erledigung ihrer Aufgaben verschiedene Steuern. Damit diese Abgaben termingerecht und in der korrekten Höhe abgeführt werden, hat die Finanzverwaltung des Bundes die Verwaltung der Steuern den Finanzämtern übertragen.
Im Rahmen ihrer Zuständigkeit übernimmt ein Finanzamt Haupt- und Nebenaufgaben. Dabei wird zwischen der sachlichen und der örtlichen Zuständigkeit unterschieden.
Ermitteln und Feststellen
Ein Finanzamt ist für das Ermitteln und Feststellen der Steuern zuständig, die eine steuerpflichtige Person zu zahlen hat. Dieses Verfahren wird als Steuerveranlagung bezeichnet. Bei der Steuerveranlagung prüft die Finanzbehörde die eingereichte Steuererklärung und setzt die Steuern mit der Erteilung eines Steuerbescheides fest.
Darüber hinaus stellt ein Sachbearbeiter fest, wer eine Steuererklärung zwingend abgeben muss.
Erheben und Vollstrecken
Aus den Angaben eines Steuerpflichtigen ergibt sich nicht automatisch eine Steuernachzahlung. Stellt das Finanzamt z. B. fest, dass die gezahlte Lohnsteuer eines Arbeitnehmers über dem Betrag der festgesetzten Steuer liegt, erstattet es den Mehrbetrag an den Steuerpflichtigen zurück.
Wenn ein Steuerpflichtiger seiner Steuererklärungspflicht nicht innerhalb des vom Gesetz vorgegebenen Termins erfüllt, kann die Finanzbehörde die Durchsetzung der Abgabe mit der Festsetzung von Verspätungszuschlägen erzwingen. Wird eine festgesetzte Steuer nicht pünktlich entrichtet, muss eine steuerpflichtige Person Säumniszuschläge bezahlen.
Berichtigung falscher Steuerbescheide
Vergisst ein Finanzsachbearbeiter z. B. die Übernahme der Werbungskosten bei der Steuerveranlagung, ist der Steuerbescheid falsch. Der Steuerpflichtige kann innerhalb eines Monats die Korrektur des falschen Steuerbescheides beantragen. Hierzu ist es erforderlich, dass der Steuerpflichtige einen Einspruch einlegt. Stimmt die Finanzbehörde dem Einspruch zu, wird der Steuerbescheid korrigiert.
Das Finanzamt im Steuerstrafverfahren
Hat das Finanzamt den Verdacht, dass eine steuerpflichtige Person eine Steuererklärung mit falschen Angaben eingereicht hat oder steuerpflichtige Einnahmen bewusst verschwiegen werden, kann es wegen einer vermuteten Steuerhinterziehung ein Steuerstrafverfahren einleiten. Bestätigt sich der Verdacht, kann der Steuerpflichtige zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe verurteilt werden.
Das Finanzamt bei der Betriebsprüfung
Um die Angaben einer steuerpflichtigen Person oder eines Unternehmens überprüfen zu können, ist die Finanzbehörde berechtigt, eine steuerliche Betriebsprüfung durchzuführen. Handelt es sich um eine umfassende Betriebsprüfung, muss das Finanzamt diese vorher ankündigen. Bei einer Umsatzsteuer-Nachschau ist keine vorherige Ankündigung notwendig.
Im Rahmen einer Umsatzsteuer-Nachschau prüft ein Finanzbeamter die Belege, die ein Unternehmer eingereicht hat, um einen Vorsteuerabzug geltend zu machen. Dabei legt der Prüfer einen besonderen Wert darauf, dass die Belege den Anforderungen entsprechen, die das Gesetz vorsieht. So muss z. B. die Umsatzsteuer in einer Rechnung ausgewiesen sein.
Kündigt ein Finanzbeamter sich zu einer Betriebsprüfung an, prüft er sämtliche Geschäftsvorfälle in der Buchführung und in der Gewinnermittlung des Unternehmens.
Nebenaufgaben eines Finanzamts
Neben seinen Hauptaufgaben ist das Finanzamt für die Vergabe einer Steuernummer zuständig. Die Steuernummer wird für die Steuerveranlagung benötigt. Sie ändert sich, wenn eine steuerpflichtige Person den Wohnsitz wechselt. Meldet eine steuerpflichtige Person ein Gewerbe an, kann die Behörde eine zweite Steuernummer vergeben.
Zuletzt ist das Finanzamt auch Ansprechpartner bei allen Fragen, die die Steuerveranlagung betreffen. Mit dem Institut der verbindlichen Auskunft möchte die Finanzbehörde allen Steuerpflichtigen die Möglichkeit geben, sich über steuerlich komplexe Sachverhalte zu informieren. Mit der verbindlichen Auskunft soll der Steuerpflichtige vor der Ausführung einer Handlung wissen, welche steuerlichen Konsequenzen sich daraus ergeben. Möchte sich der Steuerpflichtige über verschiedene Steuersparmodelle informieren, ist die Behörde nicht zur Auskunft verpflichtet.
Örtliche Zuständigkeit des Finanzamts
Bei der örtlichen Zuständigkeit grenzt die Finanzverwaltung das Wohnsitzfinanzamt vom Betriebsstättenfinanzamt ab. Das Wohnsitzfinanzamt ist für die private Steuererklärung eines steuerpflichtigen zuständig. Es schließt alle Steuerpflichtigen ein, die ihren Wohnsitz im Bezirk der Behörde haben.
Das Betriebsstättenfinanzamt verwaltet die Steuern eines Arbeitgebers, der seinen Betrieb in dessen Wirkungskreis hat. Es ist z. B. zuständig für die Erhebung der Umsatzteuer oder der Gewerbesteuer.
Ein Finanzamt kann gleichzeitig Wohnsitzfinanzamt und Betriebsstättenfinanzamt sein.
Weiterführende Links und Quellen
- Bundesministerium für Finanzen – Steuerarten