Zum Inhalt springen
Startseite » Kapitalertragsteuer: Alles zur Anlegersteuer in Deutschland

Kapitalertragsteuer: Alles zur Anlegersteuer in Deutschland

Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer ist eine Steuer auf Einkünfte aus Kapitalanlagen, wie Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapierverkäufen. In Deutschland wird die Steuer pauschal auf alle Kapitalerträge erhoben und vom Finanzinstitut direkt einbehalten und abgeführt.

Dabei profitieren Anleger von einem Freibetrag, dem sogenannten Sparer-Pauschbetrag. In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Kapitalertragsteuer berechnet wird, wer sie zahlen muss und welche Freibeträge es gibt.

Was ist die Kapitalertragsteuer – Definition und Grundlagen

Die Kapitalertragsteuer ist eine wichtige Steuer in Deutschland. Sie betrifft Erträge aus Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen. Seit 2009 wird sie mit 25 Prozent Steuersatz erhoben. Dazu kommen Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Gesetzliche Grundlagen im Einkommensteuergesetz

Im Einkommensteuergesetz (EStG) sind die Grundlagen der Kapitalertragsteuer festgelegt. Es gibt detaillierte Regeln zu den Steuersätzen und wie die Steuer erhoben wird. Die Steuer soll die Besteuerung von Kapitalerträgen erleichtern und Steuerhinterziehung verhindern.

Unterschied zwischen Kapitalertragsteuer und Abgeltungssteuer

Die Kapitalertragsteuer bezeichnet die Erhebung von Steuern auf Kapitalerträge. Die Abgeltungssteuer ist ein eigenes Besteuerungssystem. Sie macht es nicht nötig, Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung einzugeben.

Betroffene Kapitalerträge im Überblick

  • Zinsen aus Bankguthaben, Festgeldern und Sparbriefen
  • Dividenden von Aktien und Gewinnanteile aus Fonds
  • Kursgewinne beim Verkauf von Aktien, Fonds und Exchange Traded Funds (ETFs)
  • Andere Erträge aus Kapitalvermögen wie Genussscheine oder Anleihen

Die Kapitalertragsteuer umfasst viele Kapitalerträge, die in Deutschland erzielt werden können.

Höhe der Kapitalertragsteuer in Deutschland

In Deutschland zahlt man für Kapitalerträge einen Steuersatz von 25%. Dazu kommt ein Solidaritätszuschlag von 5,5% auf die Kapitalertragsteuer. Manchmal gibt es auch noch Kirchensteuer, die je nach Bundesland 8% oder 9% beträgt. So kann der Gesamtsteuersatz auf Kapitalerträge bis zu 27,99% liegen.

Bevor 2009 die Abgeltungssteuer eingeführt wurde, gab es unterschiedliche Steuersätze. Dividenden wurden mit etwa 20% besteuert, Zinsen aus Kapitalanlagen mit 30%. Der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer gab es schon.

Seit 2023 sind Kapitalerträge bis zu 1.000 Euro pro Jahr für Einzelpersonen steuerfrei. Für Verheiratete oder Verpartnerte sind es 2.000 Euro pro Jahr. Über diesen Betrag hinaus zahlt man 25% Steuer plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Steuerart Steuersatz
Kapitalertragsteuer 25%
Solidaritätszuschlag 5,5% der Kapitalertragsteuer
Kirchensteuer 8% oder 9% der Kapitalertragsteuer
Gesamtsteuersatz Bis zu 27,99%

Für Kapitalerträge aus Auslandsinvestitionen kann eine Quellensteuer anfallen. Diese kann man bei der Steuererklärung möglicherweise erstattet bekommen.

Steuerpflicht und Freibeträge

In Deutschland musst du als Anleger mit der Kapitalertragsteuer rechnen. Diese Steuer fällt auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne an. Der Steuersatz liegt bei 25%, dazu kommen 5,5% Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, die je nach Ort 8% oder 9% sind.

Dies kann die Gesamtsteuer auf bis zu 27,99% erhöhen.

Der Sparerpauschbetrag

Der Sparerpauschbetrag bietet dir Steuervorteile. Einzelpersonen bekommen 1.000 €, Verheiratete 2.000 € Freibetrag pro Jahr. Bis zu diesem Betrag sind deine Kapitalerträge steuerfrei, wenn du einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank einreichst.

Freistellungsaufträge richtig nutzen

Um vom Sparerpauschbetrag zu profitieren, brauchst du einen Freistellungsauftrag. Dieser macht deine Kapitalerträge bis zum Pauschbetrag steuerfrei. Erreiche den Auftrag rechtzeitig und aktualisiere ihn, wenn nötig.

Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung)

Bei niedrigem Einkommen kannst du eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen. So bist du von der Kapitalertragsteuer befreit. Der Grundfreibetrag für 2024 ist 11.604 €. Bis dahin musst du keine Steuern zahlen.

Besteuerung verschiedener Anlageformen

Als Anleger musst du dich mit der Besteuerung deiner Kapitalerträge auseinandersetzen. Es gibt verschiedene Anlageformen wie Aktien, Anleihen, Fonds, ETFs und Zertifikate. Jede unterliegt der Kapitalertragsteuer. Die Steuersätze und Regelungen können sich je nach Anlageform unterscheiden.

Für Aktienverkäufe gilt die Kapitalertragsteuer in der Regel nur für Aktien, die nach 2009 gekauft wurden. Ältere Aktien können teilweise steuerfrei verkauft werden. Bei Investmentanteilen gibt es ebenfalls Sonderregelungen, je nachdem, ob sie vor oder nach 2009 erworben wurden.

Anlageform Kapitalertragsteuer
Aktien 27,5% (plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) auf Gewinne aus Aktienverkäufen nach 2009
Anleihen 27,5% (plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) auf Zinserträge und Veräußerungsgewinne
Fonds Je nach Fondsart unterschiedliche Besteuerung, z.B. 15% Körperschaftsteuer auf Fonds-Erträge
ETFs 27,5% (plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) auf Erträge und Veräußerungsgewinne
Zertifikate 27,5% (plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) auf Gewinne aus Zertifikatsverkäufen

Es ist wichtig, dich über die genauen steuerlichen Konsequenzen deiner Investitionen zu informieren. So kannst du Steuern optimal sparen. Lasse dich am besten von einem Steuerberater oder einer Finanzberaterin beraten.

Quellensteuer bei ausländischen Kapitalerträgen

Wenn du Kapitalerträge aus dem Ausland bekommst, kann eine Quellensteuer anfallen. Diese Steuer wird vom auszahlenden Finanzinstitut einbehalten. So bekommt man die Erträge erst, nachdem die Steuer abgezogen wurde.

Wie hoch die Quellensteuer ist, hängt vom Land ab. Manchmal ist sie null, manchmal über 30 Prozent.

Doppelbesteuerungsabkommen

Deutschland hat mit über 80 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Diese Abkommen verhindern, dass man doppelt besteuert wird. Sie bestimmen, wo man Steuern zahlen muss.

Normalerweise muss man in Deutschland Steuern zahlen, weil das der Wohnsitzstaat ist.

Rückerstattungsmöglichkeiten

Man kann bis zu 15 Prozent der Quellensteuer in Deutschland absetzen. Das heißt, man kann diese Steuer von der deutschen Steuer abziehen.

Wenn man mehr als 15 Prozent Steuer gezahlt hat, kann man den Überschuss beim Finanzamt zurückfordern.

Land Quellensteuer Anrechenbare Quellensteuer in Deutschland
USA 30% 15%
Schweiz 35% 15%
Großbritannien 20% 15%

Man kann die ausländische Quellensteuer direkt beim Kreditinstitut oder bei der Steuererklärung anrechnen.

Quellensteuer

Steuererklärung und Anlage KAP

Die Steuererklärung ist für viele Anleger mit Kapitalerträgen nicht wichtig. In den meisten Fällen werden die Steuern direkt von der Bank abgeführt. Das passiert über die Abgeltungssteuer.

Es gibt aber Fälle, wo eine Steuererklärung nützlich ist. Zum Beispiel, wenn du ausländische Kapitalerträge hast. Oder wenn deine Steuern zu hoch berechnet wurden. Dann musst du die Anlage KAP in deiner Steuererklärung machen.

Deine Bank gibt dir jedes Jahr eine Steuerbescheinigung. Diese Bescheinigung enthält Infos zu deinen Kapitalerträgen und den Steuern. Du kannst diese Infos direkt in die Anlage KAP einfügen.

Eine Steuererklärung hilft auch, zu viel bezahlte Steuern zurückzufordern. Zum Beispiel, wenn deine Kapitalerträge unter dem Sparerpauschbetrag liegen. Oder wenn du von der Günstigerprüfung profitieren kannst.

Steuerbescheinigung der Bank Anlage KAP in der Steuererklärung
– Höhe der Kapitalerträge
– Abgeführte Kapitalertragsteuer
– Solidaritätszuschlag
– Kirchensteuer
– Angabe aller in- und ausländischen Kapitalerträge
– Berücksichtigung von Freibeträgen und Verlusten
– Rückerstattung überzahlter Steuern

Steueroptimierung bei Kapitalerträgen

Als Anleger solltest du dein Beste aus Kapitalerträgen herausholen. Das deutsche Steuersystem bietet Möglichkeiten, deine Steuerlast zu senken. So kannst du mehr von deinen Erträgen behalten.

Verlustverrechnung

Verlustverrechnung ist ein Schlüssel zur Steueroptimierung. Wenn du Verluste und Gewinne hast, kannst du diese gegeneinander absetzen. So zahlst du weniger Steuern, weil nur die Netto-Erträge steuerpflichtig sind.

Günstigerprüfung

Die Günstigerprüfung ist besonders für Geringverdiener interessant. Das Finanzamt prüft, ob dein Steuersatz unter 25% liegt. Wenn ja, bekommst du die Differenz zur Abgeltungssteuer zurück.

Bankgeschäfte können auch steuerlich abgesetzt werden. Das senkt deine Steuerlast weiter.

Durch kluge Maßnahmen kannst du deine Steuerlast bei Kapitalerträgen in Deutschland senken. Informiere dich bei einem Steuerberater über passende Möglichkeiten.

Besonderheiten bei Aktien und ETFs

Beim Investieren in Aktien oder ETFs gibt es spezielle Dinge zu beachten. Diese können den Steuerbetrag für deine Kapitalerträge beeinflussen.

Seit 2018 behandelt die Steuer alle Fonds gleich. Das gilt für alle, egal ob aktiv oder passiv, inländisch oder ausländisch. Für ETFs werden 25,00% Steuer plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer erhoben.

Wenn du einen Freistellungsauftrag hast, kannst du Erträge bis zu 1.000 € steuerfrei vereinnahmen. Vor 2018 waren Aktienfonds steuerfrei, wenn Gewinne nach 12 Monaten realisiert wurden. Für Fonds, die vor 2009 gekauft wurden, gibt es einen Freibetrag von bis zu 100.000 €.

ETFs unterliegen 25,00% Steuer, 5,50% Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Thesaurierende ETFs zahlen eine Vorabpauschale, um steuerliche Unterschiede auszugleichen.

Je nachdem, was du investiert hast, gibt es unterschiedliche Freistellungen. Das bedeutet, nur ein Teil des Gewinns wird mit Steuer belastet.

Anlageform Steuersatz Teilfreistellung
Aktienfonds 25,00% Abgeltungssteuer + 5,50% Soli + ca. 8% Kirchensteuer 30% steuerfrei
Mischfonds 25,00% Abgeltungssteuer + 5,50% Soli + ca. 8% Kirchensteuer 15% steuerfrei
ETFs auf Aktienindizes 25,00% Abgeltungssteuer + 5,50% Soli + ca. 8% Kirchensteuer 30% steuerfrei

Beachte, dass iShares Fonds in verschiedenen Ländern registriert sind. Nicht alle sind für Privatanleger verfügbar. Wechselkurse können den Wert von Anlagen mit Devisenengagement beeinflussen.

Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag

In Deutschland gibt es neben der 25-prozentigen Kapitalertragsteuer noch den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Der Solidaritätszuschlag liegt bei 5,5 Prozent der Kapitalertragsteuer. Die Kirchensteuer variiert je nach Bundesland zwischen 8 und 9 Prozent.

Die Kirchensteuer fällt nur an, wenn man einer Kirche angehört, die Steuern erheben darf. Beide Steuern werden auf die Kapitalertragsteuer addiert. Das führt zu einer Gesamtsteuerlast von bis zu 27,82-27,99 Prozent.

Freibeträge und Freistellungsaufträge

Um die Steuerlast zu senken, gibt es den Sparerpauschbetrag. Ledige können 1.000 Euro, verheiratete 2.000 Euro nutzen. Man kann auch einen Freistellungsauftrag machen, um Kapitalerträge steuerfrei zu halten.

Kirchensteuerabzug und Nichtveranlagungsbescheinigung

Die Kirchensteuer wird direkt von Banken und Versicherungen einbehalten. Sie wird dann an die Kirche abgeführt. Wer keine Kirchensteuer zahlen möchte, kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. So vermeidet man den Abzug im nächsten Jahr.

Steuergröße Satz
Kapitalertragsteuer 25%
Solidaritätszuschlag 5,5%
Kirchensteuer 8-9%
Gesamtsteuerlast 27,82-27,99%

Rechtliche Änderungen und Entwicklungen

Die Kapitalertragsteuer ändert sich oft. Es gibt Diskussionen über höhere Steuersätze, eine Finanztransaktionssteuer und neue Regeln für Kryptowährungen. Es ist wichtig, sich über Gesetzesänderungen auf dem Laufenden zu halten, um Steuern zu vermeiden.

Manche sprechen auch von einer Vermögensteuer, die Kapitalerträge beeinflussen könnte. Doch solche Pläne sind noch nicht umgesetzt. Der Fokus liegt eher auf Reformen für die Digitalisierung und Betrugsbekämpfung.

Das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz von 2021 ist ein Beispiel für Steuerreformen. Es soll den Steuerprozess einfacher machen. Anleger sollten diese Änderungen beachten, um ihre Steuern zu optimieren.

Weiterführende Links und Quellen