Die Einfuhrumsatzsteuer ist eine Steuer, die in Deutschland auf alle Waren erhoben wird, die aus Nicht-EU-Ländern importiert werden. Sie entspricht der Umsatzsteuer auf im Inland gekaufte Produkte und wird beim Zoll entrichtet. Die Höhe richtet sich nach dem Warenwert und gilt für Unternehmen und Privatpersonen gleichermaßen.
Definition und Bedeutung der Einfuhrumsatzsteuer
Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) wird bei Importen aus Nicht-EU-Ländern erhoben. Sie basiert auf dem Umsatzsteuergesetz (UStG) und folgt den zollrechtlichen Vorschriften. Die EUSt sorgt dafür, dass ausländische Produkte nicht zu günstig sind.
Grundlegende Konzepte der EUSt
Die EUSt ist keine Zollsteuer, sondern eine Verbrauchsteuer. Sie wird beim Grenzübertritt vom Zoll erhoben. Im Gegensatz zur Umsatzsteuer geht sie nicht an das Finanzamt, sondern an die Zollbehörden.
Alle, die Waren aus Nicht-EU-Ländern importieren, müssen EUSt zahlen. Das gilt für Privatpersonen und Unternehmen.
Rechtliche Grundlagen im deutschen Steuerrecht
Die Einfuhrumsatzsteuer wird durch das Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt. Hier sind Steuersätze, Bemessungsgrundlagen und Befreiungen festgelegt. Die deutsche Zollverwaltung verantwortet die Erhebung und Verwaltung der EUSt.
Bedeutung für den EU-Binnenmarkt
Die EUSt sichert die Wettbewerbsgleichheit im EU-Binnenmarkt. Sie verhindert, dass Produkte aus Drittländern zu günstig sind. So bleibt der Wettbewerb fair.
Unterschied zwischen Einfuhrumsatzsteuer und Mehrwertsteuer
Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) und die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) haben ähnliche Steuersätze. Doch sie werden auf unterschiedliche Weise erhoben. Die EUSt wird beim Import aus Drittländern vom Zoll erhoben. Die Mehrwertsteuer hingegen wird vom Finanzamt bei Verkäufen und Dienstleistungen in Deutschland eingezogen.
Ein großer Unterschied ist, dass Unternehmer die EUSt als Vorsteuer abziehen können. Privatpersonen können das nicht. Für den Endverbraucher ist die EUSt eine Art „Ersatzsteuer“ für die Mehrwertsteuer, die im Ausland nicht erhoben wird.
Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) | Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) |
---|---|
Wird vom Zoll bei der Einfuhr aus Drittländern erhoben | Wird vom Finanzamt bei inländischen Verkäufen und Dienstleistungen eingezogen |
Unternehmer können die EUSt als Vorsteuer abziehen | Unternehmer können die Mehrwertsteuer als Vorsteuer abziehen |
Dient als „Ersatzsteuer“ für im Ausland nicht erhobene Umsatzsteuer | Teil des gesamten Mehrwertsteuersystems innerhalb der EU |
Regelsteuersatz: 19% | Regelsteuersatz: 19% (in Deutschland) |
Zusammengefasst dienen die Einfuhrumsatzsteuer und die Mehrwertsteuer ähnliche Zwecke. Sie haben aber unterschiedliche Herkunft und werden von verschiedenen Behörden erhoben.
Steuerpflichtige und Anwendungsbereich
Wenn man Waren aus Drittländern in die Europäische Union bringt, müssen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen Steuern zahlen. Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) betrifft alle Importeure. Das gilt, egal ob man als Einzelperson oder Unternehmen handelt.
Privatpersonen als Importeure
Privatpersonen, die Waren aus Ländern außerhalb der EU für den Eigenverbrauch einführen, müssen Steuern zahlen. Das gilt für Waren über 22 Euro. Seit 2021 gibt es keine Freigrenze mehr. Jeder Importvorgang ist steuerpflichtig.
Unternehmen als Importeure
Unternehmen können die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer absetzen. Das gilt, wenn die Waren für das Unternehmen bestimmt sind. So können sie ihre Steuerlast senken.
Besonderheiten bei Online-Käufen
Bei Online-Käufen aus Nicht-EU-Ländern muss man vorsichtig sein. Manche Shops sitzen in Drittländern und versenden von dort aus, um Steuern zu sparen. In diesem Fall muss der Käufer die Einfuhrumsatzsteuer zahlen. Der Zollwert der Ware bestimmt, wie viel EUSt fällig ist.
Szenario | Einfuhrumsatzsteuer-Pflicht | Beispiel |
---|---|---|
Privatperson: Warenwert über 22 EUR | Ja | Onlinebestellung bei Händler aus Nicht-EU-Land |
Unternehmen: Waren für Geschäftszwecke | Ja, mit Vorsteuerabzug | Materialbeschaffung aus Drittland für Produktionsprozess |
Zollfreie Importe | Seit 2021 keine Befreiung mehr | Geschenksendung aus Nicht-EU-Land über 22 EUR |
Aktuelle Steuersätze und Bemessungsgrundlagen
Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) basiert auf den Steuersätzen des Ziellandes. In Deutschland gibt es einen Standardsatz von 19% und einen ermäßigten Satz von 7%. Zum Beispiel für Bücher oder Lebensmittel. Die Bemessungsgrundlage umfasst den Zollwert, Zollgebühren und Nebenkosten.
In anderen EU-Ländern können die Steuersätze anders sein. Zum Beispiel liegt der EUSt-Satz in Dänemark bei 25% und in Luxemburg bei 17%. Seit 2003 kann man die EUSt in einigen Fällen nicht mehr an das Zollamt zahlen müssen.
Land | EUSt-Satz | Bemessungsgrundlage |
---|---|---|
Deutschland | 19% / 7% | Zollwert + Zollgebühren + Nebenkosten |
Dänemark | 25% | Zollwert + Zollgebühren + Nebenkosten |
Luxemburg | 17% | Zollwert + Zollgebühren + Nebenkosten |
2021 gab es befristete Umsatzsteuerbefreiungen für COVID-19-Tests und -Impfstoffe. Diese wurden bis Ende Juni 2023 verlängert. Die EUSt-Schuld entsteht mit der Annahme der Zollanmeldung. Sie ist am 15. des Folgemonats fällig.
Zollabwicklung und Verwaltungsverfahren
Die Zollabwicklung in der Europäischen Union wird von der deutschen Zollverwaltung gemacht. Für eine reibungslose Einfuhr müssen alle nötigen Dokumente korrekt vorgelegt werden.
Ablauf der Zollabfertigung
Der Ablauf der Zollabfertigung umfasst mehrere Schritte:
- Anmeldung der Waren bei der zuständigen Zollstelle
- Prüfung der vorgelegten Unterlagen wie Rechnungen, Lieferscheine oder Ursprungsnachweise
- Berechnung und Erhebung der fälligen Einfuhrumsatzsteuer und anderer Zollabgaben
- Überlassung der Waren in den freien Verkehr nach Entrichtung der Abgaben
Erforderliche Dokumentation
Für eine korrekte Zollabfertigung sind genaue Unterlagen wichtig. Dazu gehören:
- Rechnungen und Lieferscheine
- Ursprungsnachweise, z.B. Warenverkehrsbescheinigungen
- Angaben zur Warenbeschaffenheit und Warennummer
- EORI-Nummer des Importeurs
Die EORI-Nummer ist für die Zollabwicklung wichtig.
Statistik | Wert |
---|---|
EORI-Nummer Pflicht für Wirtschaftsbeteiligte | Ja, nach Artikel 9 des Unionszollkodex |
Ausnahmen EORI-Nummer | Privatpersonen mit weniger als 10 Zollanmeldungen pro Jahr oder Vertretung durch Dienstleister |
Verwendung EORI-Nummer | In Zollanmeldungen, Genehmigungsverfahren, Nachweisen gegenüber Finanzbehörden |
Eine korrekte Zollabwicklung vermeidet Probleme bei der Einfuhr. So können die Waren schnell in den Verkehr gebracht werden.
Befreiungen und Ausnahmen von der Einfuhrumsatzsteuer
Es gibt EUSt-Befreiungen und Zollbefreiungen für bestimmte Waren. Diese sind im deutschen Umsatzsteuergesetz (UStG) festgelegt. Sie erleichtern die Steuer für Importeure.
Einige Beispiele für einfuhrumsatzsteuerfreie Waren sind:
- Bereits ausgegebene Wertpapiere
- Organe und Blutkonserven
- Hochseewasserfahrzeuge
- Gesetzliche Zahlungsmittel
- Wertzeichen wie Briefmarken (außer Sammlerbriefmarken)
- Bestimmte Luftfahrzeuge
- Anlagegold mit spezifischen Kriterien
Diese Befreiungen gelten auch für Waren, die im Inland nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Rückwaren, also Waren, die innerhalb von drei Jahren nach der Ausfuhr wieder eingeführt werden und unverändert sind, können ohne Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer freigelassen werden.
Bei der Einfuhr ist es wichtig, die Voraussetzungen für die jeweiligen Befreiungen und Sonderfälle zu prüfen. So stellt man sicher, dass die Waren korrekt behandelt werden. Die Änderungen bezüglich der Steuerfreiheit bei der Einfuhr gemäß § 5 Absatz 1 UStG sind seit dem 31. Dezember 2020 anwendbar.
Vorsteuerabzug bei der Einfuhrumsatzsteuer
Als Unternehmer kannst du die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. So wird nur der Mehrwert der Ware mit Umsatzsteuer belastet. Aber nicht jeder kann den Vorsteuerabzug nutzen. Private Endverbraucher, öffentliche Institutionen und Kleinunternehmer sind nicht dabei.
Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug
Um den Vorsteuerabzug zu nutzen, musst du ein paar Dinge beachten:
- Die Waren müssen für dein Unternehmen bestimmt sein.
- Du brauchst die richtigen zollamtlichen Belege oder elektronischen Nachweise.
- Der Vorsteuerabzug basiert auf § 15 Abs. 1 Nr. 2 des Umsatzsteuergesetzes.
Praktische Durchführung
Der Vorsteuerabzug machst du in der Umsatzsteuervoranmeldung oder Steuererklärung. Eine gute Buchführung ist dabei sehr wichtig. Zu viel oder zu wenig Steuer wirkt sich nicht auf den Abzug aus.
Wichtig ist, dass das Recht auf Abzug nicht von der Zahlung abhängt. Der Abzug gehört dem Lieferer, nicht dem Käufer. Das gilt, wenn die Ware erst im Inland geliefert wird.
Besonderheiten im internationalen Warenverkehr
Beim grenzüberschreitenden Handel gibt es wichtige Details zur Einfuhrumsatzsteuer (EUSt). Warenverkehr innerhalb der EU-Zollunion ist zollfrei. Aber Waren aus Drittländern außerhalb der EU müssen EUSt zahlen.
Zölle fallen zusätzlich auf den Handel mit Ländern außerhalb der EU an. Manchmal gibt es Präferenzabkommen, die Zollvergünstigungen bieten. Die richtige Zolltarifnummer ist dabei sehr wichtig.
Bei Waren aus Drittländern fallen neben EUSt auch Verbrauchsteuern an. Diese Steuern werden auf Produkte wie Alkohol, Tabak und Kaffee erhoben. Sie kommen hinzu zum Zoll und zur EUSt.
- Einfuhrumsatzsteuer entspricht der Mehrwertsteuer mit 7 oder 19 Prozent
- Verbrauchsteuern auf hoch steuerbar Waren wie Alkohol, Tabak und Kaffee
- Abgabenberechnung nach dem Zolltarif für jede anfallende Steuerart
Sendungen bis 150 Euro sind zollfrei. Aber EUSt und Verbrauchsteuern müssen bezahlt werden. Waren über 150 Euro kosten zusätzlich Zölle.
Der Brexit hat Änderungen bei der Einfuhr aus dem Vereinigten Königreich gebracht. Diese Änderungen müssen beachtet werden.
Brexit und seine Auswirkungen auf die Einfuhrumsatzsteuer
Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU gibt es große Veränderungen. Großbritannien gilt jetzt als Drittlandsgebiet im Umsatzsteuerrecht. Das hat großen Einfluss auf den Handel zwischen der EU und dem UK.
Nordirland ist eine besondere Ausnahme. Dank des Nordirland-Protokolls bleibt Nordirland wie ein Gemeinschaftsgebiet. Das ist wichtig für die Besteuerung des Warenverkehrs. Warenverkehr mit Nordirland wird anders behandelt als mit Großbritannien.
Unternehmen müssen sich an neue Umsatzsteuer-ID-Nummern gewöhnen. In Nordirland gibt es USt-IdNrs. mit dem Präfix „XI“. In Großbritannien sind es GB-Nummern mit 9 Zahlen.
Der Brexit bringt auch neue Regeln für Nachweise und Buchführung. Waren aus Deutschland nach Großbritannien sind steuerfrei. Aber Waren aus Großbritannien nach Deutschland müssen Einfuhrumsatzsteuer zahlen.
Für den Handel mit Großbritannien gibt es neue Regeln. Kleinsendungen und B2C-Handel unterliegen besonderen Bedingungen. Versandhändler brauchen spezielle Zollregistrierungen und -agenten.
Thema | Auswirkungen |
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Umsatzsteuer-ID-Nummern | Unterschiedliche Präfixe für Nordirland (XI) und Großbritannien (GB) |
Warenlieferungen Deutschland-UK | Steuerfreie Ausfuhrlieferungen |
Warenlieferungen UK-Deutschland | Einfuhren mit Einfuhrumsatzsteuer |
Kleinsendungen und B2C-Handel | Neue Sonderregelungen |
Zollregistrierung für Versandhändler | Eigene EORI-Nummer und Zollagent erforderlich |
Der Brexit hat große Auswirkungen auf den Handel und die Einfuhrumsatzsteuer. Unternehmen müssen ihre Prozesse anpassen. So erfüllen sie die neuen Zoll- und Steuervorschriften.
Fazit
Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist ein wichtiges Element im internationalen Handel. Sie sorgt dafür, dass Waren aus anderen Ländern fair behandelt werden. Für Firmen und Privatleute, die Waren importieren, ist es wichtig, die Importrichtlinien zu kennen.
Eine gute Zollabwicklung und Kenntnis der Gesetze helfen, Kosten zu sparen. Die Gesetze ändern sich oft, man muss immer auf dem Laufenden sein. Eine detaillierte EUSt-Zusammenfassung und Planung erleichtern die Integration der Einfuhrumsatzsteuer in Geschäftsprozesse.
Die Einfuhrumsatzsteuer ist ein zentraler Teil des internationalen Handels. Sie betrifft sowohl Firmen als auch Privatpersonen. Ein tiefes Verständnis der Regeln und sorgfältige Umsetzung sind wichtig, um erfolgreich zu sein.