Die Kirchensteuer ist eine Abgabe, die Mitglieder bestimmter Religionsgemeinschaften in Deutschland zahlen. Sie wird als prozentualer Anteil der Einkommensteuer berechnet und direkt vom Arbeitgeber oder Finanzamt eingezogen.
Die Einnahmen dienen zur Finanzierung kirchlicher Aufgaben und Sozialleistungen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Kirchensteuer funktioniert, wer sie zahlen muss und wie sich eine Abmeldung auf die Steuerpflicht auswirkt.
Grundlagen der Kirchensteuer
Die Kirchensteuer begann im 19. Jahrhundert. Sie entstand, nachdem die Säkularisation von 1803 Kirchenvermögen und -einnahmen verloren hatte. Als Ersatz wurde die Kirchensteuer eingeführt, um den Kirchen eine finanzielle Basis zu geben. Heute basiert sie auf Artikel 140 des Grundgesetzes und Artikel 137 der Weimarer Reichsverfassung.
Definition und rechtliche Basis
Die Kirchensteuer ist Teil des Privilegienbündels für öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Die Kirchen haben das Besteuerungsrecht als Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Historische Entwicklung in Deutschland
Die Einführung der Kirchensteuer begann in den 1820er Jahren, in Lippe-Detmold. Danach wurde sie in verschiedenen deutschen Staaten eingeführt. Die Umsetzung und Ausgestaltung variierte regional.
Verfassungsrechtliche Verankerung
Die rechtliche Grundlage der Kirchensteuer ist in Artikel 140 des Grundgesetzes und Artikel 137 der Weimarer Reichsverfassung festgelegt. Demnach haben die Kirchen das Recht, ihre Angelegenheiten selbstständig zu regeln und zu verwalten. Dazu gehört auch die Erhebung von Steuern.
Jahr | Ereignis |
---|---|
1803 | Säkularisation führt zum Verlust von Kirchenvermögen und -einnahmen |
1827 | Erste rechtliche Regelung der Kirchensteuer im Fürstentum Lippe-Detmold |
1871 | Angleichung der Kirchensteuergesetze an staatliche Steuern wie Einkommensteuer |
1941 | Einrichtung von Kirchensteuerämtern in Bayern |
Steuererhebende Religionsgemeinschaften
In Deutschland gibt es neun Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Kirchensteuer erheben dürfen. Dazu zählen die katholische Kirche, die evangelischen Kirchen und mehr. Auch die jüdischen Kultusgemeinden und die freireligiösen Gemeinden sind dabei.
Die anerkannten Religionsgemeinschaften können von ihren Mitgliedern Steuern einfordern. Diese Steuern sind ein Teil der Einkommenssteuer.
Ende 2022 hatte die katholische Kirche in Deutschland fast 21 Millionen Mitglieder. Die evangelischen Kirchen zählten rund 19 Millionen Gläubige. Im Gegensatz dazu sind muslimische Gemeinschaften in Deutschland nicht anerkannt.
Die Kirchensteuer liegt zwischen 8% und 9% der Einkommenssteuer. Einige Bundesländer haben eine „Kirchensteuerdeckelung“ eingeführt. Das soll die Steuerlast für Besserverdiener begrenzen.
Kirchensteuer: Berechnung und Höhe
In Deutschland hängt die Kirchensteuer eng mit der Einkommensteuer zusammen. Der Satz variiert je nach Bundesland. In Bayern und Baden-Württemberg liegt er bei 8%, in anderen Ländern bei 9% der Einkommensteuer. Das zu versteuernde Einkommen bildet die Grundlage.
Steuersätze in verschiedenen Bundesländern
Der Kirchensteuersatz hängt vom Wohnsitz ab. In Bayern und Baden-Württemberg zahlt man 8%, in anderen Ländern 9% der Einkommensteuer.
Bemessungsgrundlagen
Die Kirchensteuer basiert auf Lohn- und Einkommensteuer. Für ein Einkommen von 30.000 Euro jährlich zahlt man 376 Euro (8%) oder 423 Euro (9%).
Einkommensabhängige Faktoren
- Ab 2024 gibt es einen Grundfreibetrag von 11.604 Euro, ohne Kirchensteuer.
- Ehepaare bekommen den doppelten Freibetrag.
- Teilzeitbeschäftigte zahlen 2% Kirchensteuer auf 520 Euro.
- Zusätzlich zur Einkommensteuer gibt es Kirchensteuer auf Kapitalerträge.
Die Kirchensteuer ist ein wichtiger Teil der Steuergesetze in Deutschland. Die verschiedenen Sätze und Grundlagen in den Bundesländern machen eine genaue Berechnung für Steuerzahler nötig.
Kirchensteuerpflicht und Mitgliedschaft
In Deutschland zahlt man Kirchensteuer, wenn man Mitglied einer anerkannten Religion ist. Man muss seinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Die Mitgliedschaft beginnt meist mit der Taufe und endet mit dem Austritt.
Viele Katholiken in Deutschland zahlen Kirchensteuer. Aber nicht alle Kirchenmitglieder müssen Steuern zahlen. Wer wenig verdient, Rentner, Arbeitslose, Kinder, Schüler, Studierende und Ordensleute sind oft frei von Steuern. Auch Ausländer mit Wohnsitz in Deutschland zahlen, wenn sie einer anerkannten Kirche angehören.
Kategorie | Kirchensteuerpflicht |
---|---|
Evangelische Christen | Ja, sofern Wohnsitz in Gliedkirche |
Katholiken | Ja, sofern Einkünfte aus sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit |
Geringverdiener, Rentner, Arbeitslose | Oft befreit |
Ausländer mit Wohnsitz in Deutschland | Ja, wenn Mitglied einer steuerberechtigten Kirche |
Die Kirchenmitgliedschaft und der Wohnsitz in Deutschland sind wichtig für die Steuerpflicht. Nur wer Mitglied einer Kirche ist, darf Steuern zahlen.
Besondere Formen der Kirchensteuer
In Deutschland gibt es verschiedene Arten der Kirchensteuer. Dazu zählen das „Kirchgeld“ und die Steuer auf Kapitalerträge.
Besonderes Kirchgeld
Das besondere Kirchgeld fällt in Glaubens-verschiedenen Ehen an. Es wird berechnet nach dem gemeinsamen Einkommen des Paares. Die Höhe variiert je nach Bundesland und Einkommen.
Kirchensteuer auf Kapitalerträge
Kirchenmitglieder zahlen auch auf Kapitalerträge Kirchensteuer. Banken und Finanzinstitute überweisen diese Steuer direkt an das Finanzamt. Die Steuer liegt bei 8% oder 9% des Kapitalertrags.
Mindestbetrags-Kirchensteuer
Für die mit wenig Einkommen gibt es die Mindestbeitrags-Kirchensteuer. Hier zahlt man jährlich 5 € bis 120 €, unabhängig vom Einkommen.
Die Kirchensteuer in Deutschland ist komplex. Es ist wichtig, sich über die Regeln in seinem Bundesland zu informieren. Man sollte auch Befreiungsmöglichkeiten prüfen.
Steuereinzug und Verwaltung
In Deutschland sammelt das Finanzamt Kirchensteuer zusammen mit der Lohnsteuer. Arbeitgeber ziehen die Kirchensteuer monatlich ein und schicken sie dann an das zuständige Finanzamt. Kirchen zahlen dafür dem Staat 2% bis 4% der Steuereinnahmen.
Die Finanzämter der Länder kümmern sich um die Verwaltung der Kirchensteuer. Sie setzen die Steuer fest, erheben sie und sorgen für den Einzug. Die Kirchen bekommen das Geld direkt von den Finanzämtern.
2023 gab es bei der Römisch-katholischen Kirche in Deutschland 6,51 Milliarden Euro Kirchensteuer. Die Evangelische Kirche in Deutschland bekam 5,9 Milliarden Euro. Beide Kirchen mussten 5% weniger Steuereinnahmen verzeichnen als im Vorjahr.
Die Verwaltung durch Finanzämter spart den Kirchen viel Geld. Sie müssen nur 2% bis 4% der Einnahmen für Verwaltung ausgeben. Bei eigenem Einzug wären es etwa 15% gewesen.
In Bayern ist die Verwaltung anders. Hier kümmern sich die Kirchensteuerämter um die Steuer. Das Finanzamt bleibt für den Einzug der Lohnsteuer zuständig.
Der Steuereinzug und die Verwaltung durch Finanzämter sind für die Kirchen sehr kostengünstig. Sie ermöglichen einen verantwortungsvollen Umgang mit den Steuergeldern.
Befreiung und Ausnahmen von der Kirchensteuer
Nicht jeder muss in Deutschland Kirchensteuer zahlen. Es gibt Wege, um von dieser Steuer befreit zu werden. Besonders Geringverdiener und Menschen in Härtefällen können von der Kirchensteuer befreit werden.
Einkommensgrenzen für die Steuerbefreiung
Wer weniger als 10.372 Euro pro Jahr verdient, zahlt keine Kirchensteuer. Für Ehepaare liegt der Freibetrag bei 20.744 Euro. Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger zahlen auch keine Kirchensteuer.
Sonderfälle und Härtefallregelungen
Es gibt weitere Sonderfälle und Härtefallregelungen. Zum Beispiel Rentner, die nur dann steuerpflichtig sind, wenn sie einkommensteuerpflichtig sind. Die genauen Bedingungen hängen von Bundesland und Kirchengemeinde ab.
Bundesland | Kirchensteuer-Satz | Besonderheiten |
---|---|---|
Bayern | 8% | Zusätzlich Kirchgeld |
Baden-Württemberg | 8% | Zusätzlich Kirchgeld |
Hessen | 9% | – |
Nordrhein-Westfalen | 9% | – |
Die Regeln für Kirchensteuer in Deutschland sind komplex. Sie variieren je nach Bundesland und Kirchengemeinde. Wer eine Befreiung oder Sonderregelung möchte, sollte sich mit den Finanzämtern oder Kirchen abstimmen.
Verwendung der Kirchensteuereinnahmen
Die Kirchensteuer ist eine wichtige Finanzquelle für die Kirchen in Deutschland. Im Jahr 2021 kamen die Kirchen etwa 12,7 Milliarden Euro. Diese Mittel werden für viele Aufgaben in den Gemeinden und Diözesen verwendet.
Ein großer Teil der Steuern geht in traditionelle Aufgaben wie Seelsorge und Gottesdienste. Auch der Klerus wird damit finanziert. Außerdem helfen die Gelder bei Kirchengebäuden, Bildung und sozialer Arbeit.
Wie die Mittel genutzt werden, variiert je nach Ort. In einigen Regionen nutzen die Kirchen bis zu 10% für soziale Projekte. Andere verwenden weniger als 5%. Auch die Ausgaben für Verwaltung und Kultur sind unterschiedlich.
Die Kirchen wollen die Steuern verantwortungsvoll nutzen. Sie wollen ihre Aufgaben erfüllen. Doch die Transparenz variiert je nach Ort.
Neben Steuern bekommen die Kirchen auch staatliche Zuschüsse. Diese machen etwa 4,6% ihrer Einnahmen aus. Sie verdienen auch durch Vermögensverwaltung, Kapitalanlagen und Spenden.
Die Finanzierung der Kirchen ist ein komplexes Thema. Es gibt Diskussionen über Reformen. Man fragt sich, wie die Kirchenfinanzierung zukunftsfähig sein kann.
Kirchenaustritt und steuerliche Folgen
Der Austritt aus der Kirche bringt persönliche und steuerliche Veränderungen mit sich. Die Austrittserklärung muss beim Standesamt oder Amtsgericht eingereicht werden. So endet die Steuerpflichtende für die Kirchensteuer.
Der Austritt wirkt meist zum Monatsende, in dem die Erklärung eingereicht wurde. Es gibt auch eine Nachwirkung. Wenn im Austrittsmonat noch Kirchensteuer gezahlt wurde, kann man diese zurückfordern.
Wenn man in ein anderes Bundesland zieht, wird die Steuer neu berechnet. Man muss nur anteilig zahlen.
Der Austritt hat auch steuerliche Vorteile. Der Sonderausgabenabzug für Kirchensteuer entfällt. Man verliert auch kirchliche Dienstleistungen.
Statistik | Wert |
---|---|
Kirchenaustritte 2022 | 380.000 Protestanten, 522.821 Katholiken |
Durchschnittliche jährliche Kirchensteuer | 291 Euro für Katholiken, 278 Euro für Protestanten |
Besonderes Kirchgeld | 96 bis 3.600 Euro jährlich |
Der Kirchenaustritt ist ein wichtiger Schritt. Er bringt steuerliche und persönliche Veränderungen mit sich. Man sollte die Vor- und Nachteile gut abwägen.
Fazit
Die Kirchensteuer ist in Deutschland ein umstrittenes Thema. Sie ist wichtig für die Finanzierung der Kirchen, aber es gibt Herausforderungen. Sinkende Mitgliederzahlen und gesellschaftliche Veränderungen spielen eine Rolle.
Es gibt eine lebhafte Diskussion über Alternativen zur Kirchensteuer. Diese Diskussion zeigt, dass das Thema weiterhin wichtig ist. Es bleibt ein zentrales Thema in der gesellschaftlichen Debatte.
Die Kirchensteuer bleibt ein wichtiger Teil der Finanzierung kirchlicher Aufgaben. Die Zukunft der Kirchenfinanzierung wird weiterhin ein großes Thema sein. Politik und Gesellschaft werden sich weiterhin mit diesem Thema beschäftigen.
Mögliche Kirchensteuerreformen und neue Finanzierungsmodelle werden diskutiert. Es wird spannend sein, zu sehen, wie sich die Dinge entwickeln.
Weiterführende Links und Quellen
- Steuerklassen in Deutschland
- https://www.dbk.de/themen/kirche-und-geld/kirchensteuer
- https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/kirchensteuer-was-muss-ich-wissen-was-kann-ich-absetzen.html
- https://www.domradio.de/artikel/fragen-und-antworten-zur-kirchensteuer-deutschland
- https://www.bistum-eichstaett.de/entstehung-und-entwicklung-der-kirchensteuer/
- https://www.erzbistum-koeln.de/erzbistum/finanzen/kirchensteuer/geschichte/index.html