In Deutschland gibt es ein komplexes Steuersystem mit mehr als 40 Steuerarten und diversen Richtlinien für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Welche Steuern zu den zehn wichtigsten gehören und welche Bedeutung sie haben, lesen Sie in der folgenden Übersicht.
Lohnsteuer: monatliche Abgaben für den Arbeitnehmer
Wenn ein Arbeitgeber in seinem Unternehmen Mitarbeiter angestellt hat, ist er dazu verpflichtet, vom Lohn oder Gehalt seiner Arbeitnehmer einen Teil an das Finanzamt zu zahlen. Das geschieht meistens monatlich. Um die Höhe der Lohnsteuer zu berechnen, stehen Lohnsteuertabellen sowie die Daten der Lohnsteuerkarte zur Verfügung.
Einkommensteuer: wichtigste Einnahmequelle des Staates
Die Einkommensteuer betrifft nur natürliche Personen, also Personengesellschaften oder Einzelunternehmen. Sie wird quartalsweise im Voraus gezahlt. Die Höhe dieser Vorauszahlung kann das Finanzamt anpassen, sofern eine Steuernachzahlung den Betrag von 5.000 Euro übersteigt. Als Gemeinschaftsteuer, deren Erlöse im Bund, in den Ländern und den Kommunen eingesetzt werden, ist sie die wichtigste Einnahmequelle für den Staat.
Körperschaftsteuer: Ertragsteuer für juristische Personen
Im Gegensatz zur Einkommensteuer sind es bei der Körperschaftsteuer nicht natürliche, sondern juristische Personen, die zur Zahlung dieser steuerlichen Abgabe verpflichtet sind. Das gilt für Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, aber auch für Vereine und Stiftungen. Wenn diese Organisationen Gewinne erwirtschaften, dann müssen sie in Deutschland 15 % Körperschaftsteuer zahlen.
Der Solidaritätszuschlag: seit 2021 beinahe abgeschafft
In Ergänzung zu der Einkommen- und Körperschaftsteuer wird seit dem Jahr 1991 der Solidaritätszuschlag erhoben, um die Kosten der deutschen Einheit mitzutragen. Dieser Zuschlag liegt bei 5,5 % und wurde nach der alten Regelung erst erhoben bei einer steuerlichen Belastung von mehr als 972 Euro im Jahr. Seit Januar 2021 allerdings ist der sogenannte „Soli“ für rund 90 Prozent der Arbeitnehmer und Gewerbetreibenden abgeschafft worden.
Kirchensteuer: für die Unterstützung staatlich anerkannter Kirchen
Mitglieder einer staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft sind zur Zahlung der Kirchensteuer verpflichtet. Das Finanzamt zieht diese steuerliche Abgabe vom Lohn oder vom Einkommen ab und leitet sie an die entsprechende Kirchengemeinschaft weiter. Die Höhe des Betrages richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland: Zurzeit befindet sich der Steuersatz bei Werten zwischen 8 % und 9 %. Zu den größten Empfängern der Kirchensteuer zählen in Deutschland die Römisch-katholische Kirche sowie die Evangelische Kirche.
Umsatzsteuer: wird von Verbrauchern bezahlt
Bekannt auch als „Mehrwertsteuer“ wird die Umsatzsteuer zunächst von den Verbrauchern bezahlt, wenn sie Waren einkaufen. Sie muss aber von den gewerbetreibenden Unternehmen an das Finanzamt abgeführt werden. Die Umsatzsteuer wird daher auch als „indirekte Steuer“ bezeichnet und fällt für Unternehmen am Ende kostenneutral aus. Sie beträgt je nach Produktbereich 7 % oder 19 %.
Grunderwerbsteuer: wird fällig beim Erwerb eines Grundstücks
Wenn Sie eine Immobilie bzw. ein Grundstück erwerben möchten, sollten Sie bei Ihrer Kalkulation an die Grunderwerbsteuer denken. Schließlich macht sie je nach Bundesland 3,5 % bis 6,5 % des Kaufpreises aus, der tatsächlich für das Grundstück oder den Grundstücksanteil der Immobilie gezahlt wurde.
Gewerbesteuer: betrifft Gewinne von Unternehmen
Die Gewerbesteuer wird von den Kommunen erhoben und betrifft Unternehmen, die mehr als den festgelegten Freibetrag von 24.500 Euro Gewinn pro Jahr erzielen. Die Kommune, in der das Unternehmen gemeldet ist, bestimmt den Hebesatz. Dieser kann bis zu 500 % betragen. Zum großen Teil wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet, die sich auf den Gewinn des Unternehmens bezieht.
Von der Gewerbesteuer ausgenommen sind Freiberufler wie Ärzte oder Kulturschaffende, Pflegeeinrichtungen sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe.
Energiesteuer: mögliche Steuerbefreiung für umweltfreundliche Energie
Ähnlich wie die Umsatzsteuer wird die Energiesteuer letztendlich vom Verbraucher bezahlt. Ihre Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Energieerzeugnis und seinem Verwendungszweck. So macht es sich zumeist beim Warenpreis bemerkbar, ob umweltfreundliche Energiequellen verwendet werden. In diesem Fall profitieren sowohl Unternehmen als auch Verbraucher durch die Steuerbegünstigungen oder sogar einer kompletten Steuerbefreiung von der Energiesteuer.
Erbschaft- und Schenkungsteuer: Steuersatz wird individuell berechnet
Bei einem Erbe oder einer Schenkung wird die Erbschaft- oder Schenkungsteuer fällig. Erben oder Beschenkte sind also verpflichtet, das erhaltene Vermögen zu versteuern. Welcher Steuersatz bei welchen Beträgen gilt, richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Berechnet wird der Steuersatz daher individuell und kann zwischen 7 % und 50 % des geerbten oder geschenkten Vermögens umfassen.