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Die neue Grundsteuer – Was muss man beachten?

Die neue Grundsteuer - Was muss man beachten?

Die Grundsteuer wird 2022 neu berechnet. Warum das so ist und wer davon betroffen ist, erfahren Sie in diesem Artikel. Wir zeigen Ihnen auch, ab wann die Steuer neu berechnet wird und was Sie dabei zu beachten haben.

Was ist die Grundsteuer?

Diese Steuer ist eine Abgabe, die auf Grundstückseigentum und das Bebauung von eigenen Grundstücken gezahlt werden muss. Die Steuer wird jährlich erhoben, eingezogen wird sie von den jeweiligen Gemeinden und Kommunen. Die bisherige Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer sind die Einheitswerte. Da das Bundesverfassungsgericht eine neue Berechnung der Steuer auf Grundeigentum und dessen Bebauung verlangt hat, wurde zum 1. Januar 2022 eine Grundsteuerreform beschlossen.

Die Steuern nach der Reform fallen zum ersten Mal zum 1. Januar 2025 an. Die Bewertung der Grundstücke und Bebauung soll in Zukunft regelmäßig überprüft werden.

Warum wird die Grundsteuer neu berechnet?

Die Steuer auf Grundstücke und deren Bebauung wird bislang je Bundesland nach den gleichen Kosten berechnet. Nicht mit einbezogen in die Steuerberechnung werden die Kosten und die Lage des Grundstücks und der darauf befindlichen Immobilien.

Diese Berechnung wurde deshalb schon länger als ungerecht angemahnt von den Eigentümern. Im Jahr 2018 kam es deshalb zu einem folgenschweren Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches eine Grundsteuerreform forderte. Bisher wurde die Steuer auf der Grundlage längst veralteter Werte von Grundstücken berechnet. Dies hat schon längst nichts mehr mit den Grundstückswerten der Gegenwart zu tun.

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Wie berechnet sich die neue Grundsteuer?

Mit der Grundsteuerreform kommt statt der bisherigen Berechnung der Steuer eine vom Wert abhängige Einstufung der steuerlichen Last für die Eigentümer. Während früher nur die Grundstücksgröße und die Fläche der darauf stehenden Gebäude als Basis für die steuerliche Last genommen wurde. Soll die Steuerberechnung mit der Reform auf Grundlage der Lage erfolgen.

Das heißt, die künftige Steuerlast der Eigentümer hängt in Zukunft davon ab, in welcher Lage sich das Grundstück und die darauf stehende Bebauung liegt. In strukturschwachen Gebieten wird dies zu einer Senkung der Steuerlast führen, während es in Ballungsräumen zu höheren Kosten kommen dürfte.

Wer ist betroffen?

Für die Grundsteuerreform wurde der Stichtag 1. Januar 2022 gewählt. Wem zu diesem Tag ein unbebautes oder bebautes Grundstück gehörte, ist dazu verpflichtet, im 3. Quartal 2022 eine Grundsteuererklärung abzugeben. Ebenso müssen Eigentümer von Land- und Forstwirtschaft Betrieben eine Erklärung zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 abgeben, damit die Grundsteuer neu berechnet werden kann.

Ab wann wird die neue Grundsteuer berechnet?

Da der Vorgang der Neuberechnung einen großen Aufwand darstellt, dauert es einige Jahre, bis die Berechnung der neuen Steuerlast steht. Die Grundsteuerreform greift zum 1. Januar 2025. Von da an müssen Eigentümer ihre Grundsteuer nach der neuen Steuerberechnung entrichten.

Wichtig ist bei der Grundsteuererklärung zu beachten, dass diese Steuer nicht von der Bundesrepublik erhoben wird, sondern von den Bundesländern. Das heißt, je nach Bundesland kann es unterschiedliche Regelungen geben: Dies sollte bei der Erstellung der Steuererklärung für die Grundsteuerreform beachtet werden. Die Erklärung ist über die Steuer-Onlineplattform Elster hochzuladen und abzugeben. Möglich ist auch eine Abgabe per Papier, aber auch hier ist die Abgabefrist bis 31. Oktober 2022 zu beachten.