Eltern stehen einige Vergütungen zu. Doch in dem ganzen Wirrwarr ist es schwierig, den Überblick zu behalten. Was ist Kindergeld und was ist der Kinderfreibetrag? Wem steht was zu und wie kann man es beantragen? Die wichtigsten Unterschiede können Sie hier nachlesen.
Was ist der Kinderfreibetrag?
Der Kinderfreibetrag ist keine monatliche Auszahlung. Es handelt sich hierbei um eine steuerliche Berücksichtigung. Der Staat legt den Betrag fest, den Eltern jedes Jahr verdienen dürfen, ohne Steuern zahlen zu müssen. Durch den Freibetrag wird der steuerfreie Grundbetrag erhöht. Er wird nicht mit dem steuerfreien Grundbetrag verrechnet. Das Finanzamt zieht den Freibetrag rückwirkend vom zu versteuernden Einkommen ab. Der Betrag soll der Versorgung der Kinder dienen und diese sichern.
Was ist der Unterschied zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag?
Das Kindergeld wird monatlich ausgezahlt. Es ist in etwa die Vorauszahlung auf den Steuervorteil, den Eltern durch den Freibetrag erhalten. Das Finanzamt errechnet bei der Steuererklärung automatisch, was im jeweiligem Fall besser ist: das Kindergeld oder der Freibetrag. Das Einkommen ist hier ausschlaggebend. Ab einem bestimmten Einkommen wird der Kinderfreibetrag abgezogen. Bei Eltern mit geringem Einkommen ändert sich nichts. Für sie bleibt es beim Kindergeld.
Voraussetzungen
Eltern müssen das Kindergeld bei der jeweiligen Familienkasse beantragen. Wichtig ist, dass das Kindergeld schriftlich beantragt wird. Das Kindergeld wird für Eltern gewährt, die mit den Kindern in einem Haushalt leben. Kindergeld wird auch für Enkelkinder, Pflegekinder und Stiefkinder ausgezahlt. Wichtig für die Auszahlung bei Pflegekindern ist, dass das Kind auf Dauer im Haushalt lebt und der Kontakt zu den leiblichen Eltern ganz oder fast gänzlich aufgehoben ist.
Kindergeld wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ausgezahlt. Unter bestimmten Umständen, kann das Kindergeld auch bis zur Vollendung des 21. bzw. 25. Lebensjahres ausgezahlt werden. Für Kinder, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und in Deutschland bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet sind, wird das Kindergeld weiterhin ausgezahlt. Voraussetzung, dass Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr zu erhalten, ist, dass sich das Kind in einer Berufsausbildung befindet oder ein soziales oder ökologisches Jahr absolviert oder einem freiwilligen Dienst im Ausland nach geht.
Körperlich, geistig oder seelisch behinderte Kinder erhalten bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld, wenn sich diese nicht selbst versorgen können. Die Behinderung muss allerdings vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs schon vorgelegen haben. Die gleichen Voraussetzungen wie für das Kindergeld, gelten auch für den Kinderfreibetrag.
Muss Kindergeld oder Kinderfreibetrag bei der Steuererklärung angegeben werden?
Das Kindergeld muss in der Steuererklärung angegeben werden. Der Freibetrag wird vom Finanzamt errechnet, muss also nicht angegeben werden.
Wie hoch ist der Kinderfreibetrag in der Steuererklärung?
In den Jahren 2021 und 2022 liegt der Freibetrag bei 5460, also 2730 für jedes Elternteil. Des weiteren gibt es einen Betreuungs-, Ausbildungs- und Erziehungsfreibetrag. Dieser liegt aktuell bei insgesamt 2928 EUR bzw. 1464 EUR pro Elternteil.
Sind die Eltern getrennt veranlagt, steht jedem die Hälfte des Gesamtbetrags zu.