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Kaffeesteuer: Alles über die Steuer auf Kaffeeprodukte

Kaffeesteuer

Die Kaffeesteuer ist eine spezielle Verbrauchsteuer, die in Deutschland auf Kaffee und kaffeebasierte Produkte erhoben wird. Sie betrifft sowohl den Import als auch die Herstellung von Kaffee und führt zu einem Preisaufschlag für den Endverbraucher.

Die Kaffeesteuer dient der Erhöhung der Staatseinnahmen und wird seit vielen Jahrzehnten erhoben. In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Kaffeesteuer berechnet wird, welche Produkte sie betrifft und welche Auswirkungen sie auf die Verbraucherpreise hat.

Kaffeesteuer – Definition und rechtliche Grundlagen

Die Kaffeesteuer ist eine Steuer, die auf Kaffee und kaffeehaltigen Waren fällt. Sie gilt für Produkte, die in Deutschland verbraucht werden. Die Grundlagen dazu sind im Kaffeesteuergesetz (KaffeeStG) und der Kaffeesteuerverordnung (KaffeeStV) festgelegt.

Wenn Kaffee in Deutschland eingeführt wird, entsteht die Kaffeeeinfuhrsteuer. Ausgenommen sind Büsingen, Helgoland und deutsche Freihäfen. Hersteller und Händler müssen die Steuer abführen. So wird der Staat finanziell unterstützt.

Das jährliche Einkommen aus Kaffeesteuer in Deutschland liegt bei etwa 1 Milliarde Euro. Der Steuersatz beträgt 2,19 Euro pro Kilogramm Röstkaffee und 4,78 Euro pro Kilogramm löslichen Kaffee (Stand: Oktober 2022).

Kaffeehaltige Produkte unterliegen auch der Steuer. Der Steuersatz hängt vom Kaffeeanteil und der Produktart ab. Rohkaffee-Bohnen sind jedoch von der Steuer befreit.

Steuererhebung und Verwaltung

Hersteller und Händler müssen die Kaffeesteuer abführen, wenn Kaffee eingeführt wird. Das Hauptzollamt ist für die Verwaltung und Kontrolle zuständig.

Wer Kaffee im Ausland kauft, sollte wissen, dass die Kaffeeeinfuhrsteuer extra anfallen kann. Das gilt, wenn sie nicht im Preis enthalten ist.

Geschichte der Kaffeesteuer in Deutschland

Die Kaffeesteuer in Deutschland begann im 18. Jahrhundert. 1781 führte König Friedrich der Große den ersten Kaffeezoll ein. Dies war, um den Kaffeekonsum zu kontrollieren.

Ab 1871 kamen die Einnahmen aus dem Kaffeezoll zum Deutschen Reich.

Entwicklung nach dem Zweiten Weltkrieg

Nach dem Zweiten Weltkrieg brachten die Besatzungsmächte die Kaffeesteuer ein. 1949 wurde sie im Grundgesetz festgeschrieben. Anfangs betrug der Kaffeesteuersatz 10 DM pro Kilogramm Röstkaffee.

1953 senkte die Regierung die Steuer auf 4 DM pro Kilogramm. Das Ziel war, den Schwarzmarkt zu bekämpfen und den Kaffeekonsum zu steigern. Tatsächlich nahm der versteuerte Kaffeekonsum zu.

Moderne Anpassungen

Seit 2010 zahlen auch Röstereien und Versandhändler, die Kaffee nach Deutschland schicken steuern. Trotz Diskussionen über die Abschaffung, bleibt die Kaffeesteuer. 2022 brachte sie über eine Milliarde Euro ein.

Produkt Steuersatz
Röstkaffee 2,19 Euro/kg
Löslicher Kaffee 4,78 Euro/kg

Steuerpflichtige Produkte und Waren

In Deutschland müssen verschiedene Kaffeeprodukte Steuern zahlen. Dazu gehören Röstkaffee, löslicher Kaffee und kaffeehaltige Waren. Röstkaffee ist sowohl natürlicher als auch entkoffeiniert.

Löslicher Kaffee bezieht sich auf Auszüge und Konzentrate. Kaffeehaltige Waren enthalten je Kilogramm zwischen 10 und 900 Gramm Kaffee.

Rohkaffee hingegen zahlt keine Steuern. Die Kaffeesteuer beginnt schon bei einem Gramm. Alle Kaffeearten und kaffeehaltigen Produkte werden besteuert.

Produktkategorie Steuersatz
Röstkaffee 2,19 € pro Kilogramm
Löslicher Kaffee 4,78 € pro Kilogramm
Kaffeehaltige Waren (Röstkaffee-Anteil) 0,12 € – 1,76 € pro Kilogramm
Kaffeehaltige Waren (löslicher Kaffee-Anteil) 0,26 € – 3,83 € pro Kilogramm

Zusätzlich zur Kaffeesteuer gibt es noch Mehrwertsteuer. Diese hängt vom Milchanteil ab. Bei weniger als 75 % Milch ist der Steuersatz 19 %. Bei mehr als 75 % liegt er bei 7 %.

Aktuelle Steuersätze und Berechnungen

In Deutschland zahlen wir Steuern auf Röstkaffee und löslichen Kaffee. Für Röstkaffee zahlt man 2,19 Euro pro Kilogramm. Bei löslichem Kaffee ist es 4,78 Euro pro Kilogramm. Mischungen zahlen nach dem Anteil der Kaffeesorten.

Steuersätze für Röstkaffee

Röstkaffee kostet 2,19 Euro Steuer pro Kilogramm. Röstereien zahlen diese Steuer monatlich an das Hauptzollamt.

Steuersätze für löslichen Kaffee

Löslicher Kaffee kostet 4,78 Euro Steuer pro Kilogramm. Auch hier zahlen Hersteller oder Importeure monatlich an das Hauptzollamt.

Besteuerung kaffeehaltiger Waren

Kaffeehaltige Produkte wie Extrakte zahlen auch Steuer. Der Steuersatz variiert je nach Kaffeegehalt. Er reicht von 0,12 Euro bis 3,83 Euro pro Kilogramm.

Die Kaffeesteuer berechnet man nach Gewicht und Art des Kaffees. Röstereien und lösliche Kaffeehersteller müssen die Steuer monatlich anmelden. Sie zahlen bis zum 10. des Folgemonats an das Hauptzollamt.

Steuererhebung und Verwaltung

In Deutschland sammelt die Bundeszollverwaltung die Kaffeesteuer. Röstereien müssen ein „Steuerlager“ beim Hauptzollamt beantragen. So wird ihre Kaffeeproduktion offiziell erfasst.

Röstereien führen ein Röstbuch und ein Lagerbuch. Sie müssen monatlich Steueranmeldungen einreichen. Jährlich müssen sie auch Bestandsaufnahmen machen. Zollbeamte können die Unterlagen und Bestände jederzeit prüfen.

Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 8.000 Euro. Es ist wichtig, alle Vorschriften zu befolgen.

Prozess Details
Steuerlager-Antrag Röstereien müssen ein Steuerlager beim Hauptzollamt beantragen
Dokumentation Röstbuch und Lagerbuch zur Erfassung der produzierten Mengen
Steueranmeldungen Monatliche Steueranmeldungen und jährliche Bestandsaufnahmen
Kontrollen Zollbeamte können jederzeit Prüfungen durchführen
Strafmaßnahmen Bußgelder bis zu 8.000 Euro bei Verstößen

Die Kaffeesteuererhebung in Deutschland ist komplex. Röstereien müssen genau dokumentieren und regelmäßig melden. Die Kaffeesteueranmeldung und -prüfung durch die Zollbehörden sorgen für korrekte Kaffeesteuererhebung.

Kaffeesteuererhebung

Internationale Perspektive der Kaffeesteuer

In Deutschland gibt es eine spezielle Kaffeesteuer. Doch in den meisten EU-Ländern nicht. Nur Belgien, Dänemark, Kroatien, Lettland und Griechenland erheben eine EU-Kaffeesteuer. In vielen Ländern fällt Kaffee unter die allgemeine Verbrauchssteuer.

Es gibt große Unterschiede in der internationalen Kaffeebesteuerung. Das führt zu Phänomenen wie dem „Kaffeebohnen-Fehler“. Dabei wird Kaffee in einem Land gekauft, aber in einem anderen ohne Steuer verbraucht.

Globale Steuerpraktiken

Weltweit gibt es viele verschiedene Steueransätze für Kaffee. In Deutschland gibt es eine spezifische Kaffeesteuer. In anderen Ländern fällt Kaffee unter die allgemeine Mehrwertsteuer oder Verbrauchssteuern.

Die Steuersätze variieren stark. Das hat Auswirkungen auf den globalen Kaffeemarkt und die Wettbewerbsfähigkeit der Produzenten.

Land Kaffeesteuer Steuersatz
Deutschland Ja 2,19 Euro/kg
Belgien Ja 1,12 Euro/kg
Dänemark Ja 2,03 Euro/kg
Frankreich Nein 20% Mehrwertsteuer
Italien Nein 10% Mehrwertsteuer

Die Unterschiede in der internationalen Kaffeebesteuerung beeinflussen den Preis und die Wettbewerbsfähigkeit von Kaffee. Dies ist wichtig für den Verkauf und die Vermarktung von Kaffee.

Auswirkungen auf den Kaffeemarkt

Die Kaffeesteuer in Deutschland hat große Auswirkungen auf den Kaffeemarkt. Sie führt zu höheren Verkaufspreisen für Verbraucher. Das beeinflusst den Kaffeekonsum.

Ein Beispiel-Billig-Kaffee kostet 5,00 Euro pro 500g-Packung. Die Kaffeesteuer von 2,19 Euro pro Kilogramm macht etwa 1,10 Euro aus. Das schränkt den Spielraum für Qualität und faire Löhne für Erzeuger stark ein.

Die Kaffeesteuer kann auch die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Röstereien im internationalen Vergleich beeinflussen. Studien zeigen, dass eine Befreiung von Fairtrade-zertifiziertem Kaffee die Nachfrage nach nachhaltigeren Kaffees in Deutschland um bis zu 29% steigern könnte.

Kaffeepreise und Konsumverhalten

  • Die Kaffeesteuer von 2,19 Euro pro Kilogramm Röstkaffee und 4,78 Euro pro Kilogramm löslichen Kaffee treibt die Endverbraucherpreise in die Höhe.
  • Eine Senkung des Steuersatzes in der Vergangenheit führte zu einem Anstieg des Kaffeeverbrauchs und höheren Steuereinnahmen.
  • Deutschland liegt beim Pro-Kopf-Konsum von Kaffee im Mittelfeld – Finnland führt mit 12 Kilo pro Person, die USA konsumieren nur 6 Kilo pro Person.

Internationale Wettbewerbsfähigkeit

Die Kaffeesteuer kann die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Röstereien auf dem globalen Markt beeinflussen. Große Unternehmen wie Tchibo, Dallmayr und Melitta müssen die Steuerlast an Verbraucher weitergeben. Das macht ihre Preise weniger attraktiv.

Kenngröße Wert
Anteil Deutschlands am weltweiten Röstkaffee-Export Fast 1/3
Größte Röstereien in Deutschland Tchibo, Dallmayr, Deutsche Extrakt Kaffee, J.J. Darboven, Melitta
Bekannte Kaffeemarken in Deutschland Jacobs, Tassimo, Douwe Egberts (Teil von ausländischen Konzernen)

Steuerbefreiungen und Ausnahmen

In Deutschland gibt es Steuerbefreiungen und Ausnahmen für Kaffee. Diese sollen den Handel und Konsum erleichtern. Sie sind in Gesetzen wie dem Kaffeesteuergesetz (KaffeeStG) festgelegt.

Private Einfuhr

Privatpersonen dürfen bis zu 10 Kilogramm Kaffee steuerfrei einführen. Der Kaffee muss für den persönlichen Gebrauch sein. Diese Regel gilt auch für Kaffee aus anderen EU-Ländern, wenn er direkt an Verbraucher verkauft wird.

Gewerbliche Ausnahmen

Für gewerbliche Zwecke gibt es Steuerbefreiungen. Zum Beispiel für die Herstellung von Kaffee-Spezialitäten zu Hause. Auch die Entnahme von Kaffeeproben für Qualitätskontrollen ist steuerfrei. Die Ausfuhr von Kaffee aus Deutschland ist generell steuerfrei.

Bereich Steuerbefreiung
Privater Kaffeeimport Bis zu 10 kg pro Person steuerfrei
Kaffeeimport aus EU-Ländern Steuerbefreiung für Direktverkauf an Endverbraucher
Herstellung in Privathaushalten Steuerbefreiung für Eigenverbrauch
Kaffeeproben Steuerbefreiung für Qualitätskontrolle
Kaffeeausfuhr Generelle Steuerbefreiung

Das deutsche Kaffeesteuerrecht bietet viele Möglichkeiten für Kaffeesteuerbefreiung und Kaffeesteuerausnahmen. Diese erleichtern den privaten und gewerblichen Kaffeeeinfuhr. So fördert man den Kaffeekonsum und -handel in Deutschland.

Zollbestimmungen und Einfuhrregelungen

Wenn man Kaffee aus anderen Ländern nach Deutschland bringt, gibt es besondere Regeln. Unbehandelter Rohkaffee ist meistens frei von Zoll. Aber andere Kaffeesorten, wie entkoffeiniert oder Instant, haben Zölle. Diese Zölle helfen, die Kaffeeindustrie in Deutschland zu schützen.

Privatpersonen dürfen bis zu 10 kg Kaffee und 10 kg Kaffee-Produkte mitnehmen. Das gilt auch für Alkohol, Tabak und Souvenirs, wenn man aus Nicht-EU-Ländern zurückkehrt. Wenn man mehr bringt, gilt das als Gewerbe und man muss Kaffeezoll und Steuern zahlen.

Vor der Reise sollte man sich über die Kaffeeeinfuhr-Regeln informieren. Besonders auf den Kanarischen Inseln, Helgoland oder Nord-Zypern gibt es eigene Regeln. So vermeidet man Probleme mit dem Kaffeeimport.

Weiterführende Links und Quellen