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Hundesteuer in Deutschland: Alles, was Hundehalter wissen müssen

Hundesteuern

Die Hundesteuer ist eine kommunale Abgabe, die in Deutschland von Hundebesitzern gezahlt wird. Sie variiert je nach Gemeinde und richtet sich oft nach der Anzahl der gehaltenen Hunde sowie speziellen Regelungen, etwa für bestimmte Hunderassen.

Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen in den kommunalen Haushalt und tragen zur Finanzierung öffentlicher Ausgaben bei. In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Hundesteuer funktioniert, wie sie berechnet wird und was Hundehalter beachten sollten.

Was ist die Hundesteuer und wer muss sie zahlen?

Die Hundesteuer ist eine Abgabe, die in vielen Städten in Deutschland fällig wird. Sie muss jeder Hundehalter zahlen, wenn sein Hund drei Monate alt ist. Die Steuer kann je nach Stadt zwischen 90 und 186 Euro betragen.

Rechtliche Grundlagen der Hundesteuer

Die Hundesteuer wird in den Satzungen der Städte und Gemeinden festgelegt. Nur in einigen Fällen sind Hunde halter von der Steuer befreit. Zum Beispiel Schäfer, Menschen mit Sehbehinderung oder Hundezüchter.

Entwicklung der Steuereinnahmen in Deutschland

Die Einnahmen aus der Hundesteuer sind in Deutschland gestiegen. Das liegt vor allem an der wachsenden Beliebtheit von Hunden, besonders während der Corona-Pandemie. Im Vergleich zu Ländern wie England, Frankreich oder Dänemark, wo die Steuer abgeschafft wurde, bleibt sie in Deutschland.

Steuerpflichtige Personen

Grundsätzlich müssen alle Hundehalter, die in der Kommune wohnen, Steuern zahlen. Es gibt jedoch Ausnahmen. Zum Beispiel für Rentner, Sozialhilfeempfänger oder Asylbewerber, die möglicherweise von der Steuer befreit sind.

Land Hundesteuer pro Jahr
Deutschland 90 – 186 Euro
Österreich 72 – 220 Euro
Schweiz 60 – 320 Franken
Luxemburg 6 – 150 Euro

Höhe der Hundesteuer in verschiedenen Städten

Die Hundesteuer in Deutschland variiert stark. In verschiedenen Städten und Gemeinden zahlen Hundehalter unterschiedliche Beträge. Diese Beträge können je nach Ort stark variieren.

In Berlin zahlt man 120 Euro für den ersten Hund und 180 Euro für den zweiten. Hamburg verlangt 90 Euro pro Hund. Für gefährliche Hunde sind es 600 Euro. In München zahlt man 100 Euro für jeden Hund. Für Kampfhunde sind es 800 Euro.

In ländlichen Gemeinden sind die Steuern oft niedriger. In Erfurt kostet ein Hund 108 Euro im ersten Jahr. Für weitere Hunde steigen die Kosten. Die Einstufung bestimmter Hunderassen als gefährlich führt zu höheren Steuern.

Stadt Hundesteuer (1. Hund) Hundesteuer (weitere Hunde) Hundesteuer (gefährliche Hunde)
Berlin 120 € 180 €
Hamburg 90 € 600 €
München 100 € 800 €
Erfurt 108 € steigende Beträge

Die steuerliche Pflichten für Hundehalter in Deutschland unterscheiden sich stark. Es ist wichtig, die Finanzen für Hundehalter im eigenen Wohngebiet zu kennen.

Anmeldung und Registrierung des Hundes

Als Hundehalter musst du deinen Hund anmelden. Das ist meistens kostenlos. Aber in einigen Städten kostet es zwischen 15 und 30 Euro.

Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung

Für die Anmeldung brauchst du:

  • Personalausweis
  • Chipnummer deines Hundes
  • Nachweis deiner Hundehaftpflichtversicherung

Fristen und Vorgehensweise

Man muss den Hund in 2 bis 4 Wochen anmelden. Bei Welpen ist das bis zum dritten Monat. Bei einem Umzug hast du auch 2 bis 4 Wochen Zeit.

Online-Anmeldung und weitere Möglichkeiten

Man kann den Hund online anmelden. Aber es gibt auch andere Wege, wie Telefon, Post oder persönlich im Amt. Jede Stadt bietet verschiedene Möglichkeiten.

Nach der Anmeldung bekommst du einen Steuerbescheid. Oft auch eine kostenlose Hundesteuermarke mit deiner Kennnummer.

Hundesteuer für gefährliche Hunderassen

Hunde, die als gefährlich gelten, kosten mehr. Besitzer müssen oft höhere Steuern zahlen. Die Höhe hängt von Ort zu Ort ab.

In einigen Städten kostet die Steuer für Kampfhunde bis zu 1.500 Euro im Jahr. Die Steuern sind hoch, weil man Listenhunde gefährlich findet.

Manche Hundehalter haben sich gegen zu hohe Steuern gewehrt. Zum Beispiel hat das Verwaltungsgericht Cottbus entschieden, dass auch Welpen und junge Hunde als gefährlich gelten. In einigen Städten wurden die Steuern durch Gerichte gesenkt.

Stadt Hundesteuer für Listenhunde Hundesteuer für „normale“ Hunde
Hamburg 600 Euro 120 Euro
München 800 Euro 100 Euro
Berlin 500 Euro 120 Euro
Köln 450 Euro 80 Euro

Besitzer von Listenhunden müssen oft mehr tun. Zum Beispiel müssen sie eine spezielle Versicherung abschließen. Aber sie können die Steuer senken, wenn sie mit ihrem Hund einen Wesenstest machen.

Listenhunde

Steuerbefreiungen und Ermäßigungen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um bei der Hundesteuer zu sparen. Diese Vergünstigungen hängen von der Rasse, dem Einsatzzweck oder Sozialleistungen ab.

Berechtigte Personengruppen

  • Halter von Assistenz-, Rettungs- und Herdenschutzhunden bekommen oft eine volle Steuerbefreiung.
  • Besitzer von Jagdhunden können eine Befreiung oder Ermäßigung bekommen.
  • Hundehalter, die Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld erhalten, können eine Ermäßigung beantragen.
  • In einigen Gemeinden gibt es für Hunde aus Tierheimen eine Steuerbefreiung für einen Zeitraum.

Qualifizierte Hunderassen und Einsatzzwecke

Für bestimmte Hunderassen und Einsatzzwecke gibt es Ermäßigungen. Zum Beispiel:

  • Wachhunde für gewerbliche Zwecke
  • Therapiehunde

Für gefährliche Hunderassen gibt es keine Ermäßigungen.

Um eine Befreiung oder Ermäßigung zu bekommen, braucht man Nachweise. Die Bedingungen und Antragsverfahren variieren je nach Gemeinde. Sie sind in den lokalen Hundesteuerverordnungen festgelegt.

Umzug und Ummeldung der Hundesteuer

Wenn du umziehst, musst du deine neue Adresse dem Steueramt melden. Das gilt, wenn du in die gleiche Gemeinde ziehst. Für einen Umzug in eine andere Kommune brauchst du eine Abmeldung und eine Neuanmeldung.

Die Frist dafür liegt meist zwischen zwei und vier Wochen. Viele Gemeinden bieten eine Online-Ummeldung an. So kannst du die Hundesteuer Ummeldung einfach von zu Hause aus machen.

Durchschnittlicher Hundesteuersatz Steuersatz für Anlagehunde Mehrere Hunde im Haushalt
ca. 110€ pro Jahr ca. 1000€ pro Jahr Höhere Steuersätze

Informiere dich rechtzeitig über die Hundesteuer Ummeldung in deiner neuen Gemeinde. So vermeidest du Strafen oder Nachzahlungen.

Abmeldung und Rückerstattung

Wenn der Hund stirbt oder der Halter umzieht, muss die Hundesteuer schnell abgemeldet werden. Hundehalter haben dafür meistens zwei Wochen Zeit. Wenn man zu spät meldet, muss man für den ganzen Monat zahlen. Die Hundesteuermarke muss immer zurückgegeben werden.

Vorgehen bei Verlust des Hundes

Um die Hundesteuer abzumelden, braucht man ein paar Dinge:

  • Ausgefülltes Abmeldeformular
  • Personalausweis des Hundehalters
  • Hundesteuermarke
  • Letzte Steuerbescheinigung
  • Gegebenenfalls eine Bescheinigung des Tierarztes über den Tod des Hundes

Nach der Abmeldung bekommen Hundehalter eine Rückerstattung. Das liegt daran, dass die Steuer im Voraus für 6 oder 12 Monate bezahlt wird.

Erforderliche Nachweise

Man kann den Antrag auf Rückerstattung beim Ordnungsamt oder Steuer- und Stadtkassenamt stellen. Je nachdem, warum man abmeldet, braucht man unterschiedliche Dokumente. Bei einem Umzug muss man seine neue Adresse nachweisen. Bei Tod des Hundes braucht man eine Bescheinigung vom Tierarzt.

Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 4 Wochen. Dann bekommt man den Steuerbescheid. Die Rückerstattung der Steuer ist dann kostenlos.

Konsequenzen bei Nichtzahlung

Wenn man die Hundesteuer nicht zahlt, kann das ernste Folgen haben. Man kann bis zu 10.000 Euro Bußgeld bekommen. Das passiert, wenn man den Hund nicht meldet oder die Steuer nicht rechtzeitig bezahlt.

Die Gemeinden kontrollieren oft, ob alle Hunde angemeldet sind. Ein nicht gemeldeter Hund kann zu hohen Strafen führen.

Wenn die Steuermarke verloren geht, kann man eine neue kostenfrei beantragen. Die Behörden achten sehr darauf, dass alle Hunde angemeldet sind. Das hilft, die Gemeindekasse aufrechtzuerhalten.

Es ist wichtig, die Hundesteuer rechtzeitig zu zahlen. So vermeidet man ein Bußgeld und andere Probleme. Dazu gehören Mahnungen, Kontenpfändungen oder sogar Haftbefehle.

Weiterführende Links und Quellen