Die Versicherungsteuer ist eine Steuer, die auf bestimmte Versicherungsverträge erhoben wird. Sie betrifft zahlreiche Versicherungen, wie Kfz-, Haftpflicht- oder Hausratversicherungen, und variiert je nach Vertrag.
In Deutschland regelt das Versicherungsteuergesetz, welche Verträge steuerpflichtig sind und wie die Steuer berechnet wird. Erfahren Sie, wie die Versicherungsteuer Ihre Versicherungsprämien beeinflussen kann.
Grundlagen der Versicherungsteuer im deutschen Steuersystem
Die Versicherungsteuer ist ein wichtiger Teil des deutschen Steuersystems. Sie basiert auf dem Versicherungssteuergesetz. Im Folgenden erfahren Sie mehr über Definition, rechtliche Grundlagen und die Geschichte der Versicherungsteuer.
Definition und rechtliche Grundlage
Die Versicherungsteuer ist eine Verbrauchsteuer. Sie wird auf Versicherungsbeiträge erhoben. Das Versicherungssteuergesetz regelt, wie und wofür diese Steuer erhoben wird.
Unterschied zur Umsatzsteuer
Im Gegensatz zur Umsatzsteuer kann man die Versicherungsteuer nicht als Vorsteuer abziehen. Sie ist eine zusätzliche Belastung für Versicherungskunden. Diese Belastung kann nicht auf die Wertschöpfungskette umgelegt werden.
Historische Entwicklung seit 2010
Die Versicherungsteuer hat ihre Wurzeln im 19. Jahrhundert. Damals wurde sie als Stempelabgabe erhoben. Seit 2010 verwaltet der Bund die Steuer. Vorher lagen die Aufgaben bei den Ländern.
Seit 2010 hat sich die Erhebung und Verwaltung der Versicherungsteuer weiterentwickelt. Heute bietet sie einen modernen und effizienten Prozess für Steuerpflichtige.
Aktuelle Versicherungssteuersätze im Überblick
Die Versicherungsteuer in Deutschland ist ein wichtiger Teil des Steuersystems. Der allgemeine Steuersatz liegt bei 19 Prozent. Aber es gibt Ausnahmen für bestimmte Versicherungen.
Feuer- und Gebäudeversicherungen mit Feueranteil zahlen weniger Steuer. Sie werden mit 13,20 bzw. 16,34 Prozent besteuert. Auch Hausratversicherungen mit Feueranteil fallen unter den Steuersatz von 16,15 Prozent.
Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr zahlen nur 3,80 Prozent Steuer. Die Seeschiffskaskoversicherung zahlt sogar nur 3 Prozent. Hagelversicherungen hingegen zahlen nur 0,03 Prozent der Versicherungssumme.
Kfz-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen unterliegen dem Steuersatz von 19 Prozent. Dieser Satz gilt seit 2007 unverändert.
Versicherungsart | Steuersatz |
---|---|
Allgemein | 19% |
Feuerversicherung | 13,20% |
Gebäudeversicherung mit Feueranteil | 16,34% |
Hausratversicherung mit Feueranteil | 16,15% |
Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr | 3,80% |
Seeschiffskaskoversicherung | 3,00% |
Hagelversicherung | 0,03% der Versicherungssumme |
Die Versicherungssteuer bringt jährlich über 10 Milliarden Euro ein. Das macht sie zu mehr als 4 Prozent der Steuereinnahmen des Bundes.
Befreiungen von der Versicherungssteuer
In Deutschland gibt es bestimmte Versicherungen, die von der Versicherungssteuer befreit sind. Dazu gehören Lebens-, Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Auch gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherungen sind davon befreit.
Kleine Viehversicherungen mit einer Summe unter 3.650 Euro und Transportversicherungen sind ebenfalls befreit. Das heißt, sie zahlen keine Versicherungssteuer.
Gesetzlich festgelegte Ausnahmen
- Krankenversicherungen der Gebietskrankenkassen und Unfallversicherungen der AUVA sind von der Versicherungssteuer befreit.
- Alters-, Invaliditäts-, Hinterbliebenen-, Unfall- und Krankenversicherungen bei Versorgungseinrichtungen der Kammern selbständig Erwerbstätiger sind steuerbefreit.
- Feuerversicherungen durch bäuerliche Brandschadenunterstützungsvereine sind von der Versicherungssteuervergünstigungen ausgenommen.
- Rückversicherungen unterliegen keiner Versicherungssteuer.
Spezielle Versicherungsformen ohne Steuerpflicht
- Exportkreditversicherungen sind von der Versicherungssteuer befreit.
- Grenzüberschreitende Transportgüterversicherungen unterliegen ebenfalls keiner Versicherungssteuer.
- Pensionszusatzversicherungen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, sind steuerfrei.
Internationale Sonderregelungen
Es gibt auch internationale Sonderregelungen bei der Versicherungssteuer. Direkte Zahlungen an ausländische Versicherungsunternehmen sind in manchen Fällen steuerfrei. Das gilt, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Berechnung und Erhebung der Versicherungssteuer
Die Versicherungssteuer berechnet man größtenteils nach der jährlichen Prämie. Eine Ausnahme ist die Hagelversicherung, wo die Versicherungssumme zählt. Die Steuer zahlt man mit den Beiträgen, ohne sie extra zu sehen. Die Versicherungssteuerberechnung geht direkt an das Bundeszentralamt für Steuern.
Wo der Versicherer sitzt, hängt ab, wer die Steuer zahlt:
- Wenn der Versicherer in Österreich ist, zahlt er die Steuer für den Versicherungsnehmer.
- Bei einem EU- oder EWR-Staat außer Österreich kann der Versicherer die Steuer abführen. Oder er lässt einen Fiskalvertreter machen.
- Ohne EU- oder EWR-Status zahlt der Versicherer die Steuer. Oder der Versicherungsnehmer muss es tun.
Ab 2024 kann der Versicherer die Steuer selbst abführen. Oder er informiert Versicherungsnehmer und Finanzamt, dass er es nicht tut.
Stichtag | Verpflichtung |
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15. des zweiten Folgemonats | Versicherer müssen Versicherungssteuer auf Basis der Beitragseinnahmen berechnen und entrichten |
30. April | Einreichung der jährlichen Steuererklärung (Formular Vers 1) durch den Versicherer |
15. des Folgemonats | Versicherungsnehmer müssen Steuererklärung (Formular Vers 3) einreichen, wenn sie steuerpflichtig sind |
Inländische Versicherer müssen Steuerbemessungen aufzeichnen. Ausländische müssen auf Anfrage Infos geben.
Versicherungssteuer bei verschiedenen Versicherungsarten
Die Versicherungssteuer ist bei verschiedenen Versicherungen wichtig. Verschiedene Steuersätze kommen je nach Versicherungstyp zum Einsatz.
Kfz-Versicherungen
Kfz-Versicherungen haben meist einen Steuersatz von 19%. Dieser Satz gilt für Haftpflicht-, Kasko- und Zusatzversicherungen.
Gebäude- und Hausratversicherungen
Bei Gebäudeversicherungen variiert der Steuersatz. Versicherungen mit Feueranteil werden mit 16,34% besteuert. Ohne Feueranteil liegt der Steuersatz bei 19%.
Hausratversicherungen mit Feueranteil fallen mit 16,15% an. Ohne Feueranteil liegt der Steuersatz ebenfalls bei 19%.
Haftpflichtversicherungen
Private Haftpflichtversicherungen und Haftpflichtversicherungen für Haus- und Grundbesitzer haben einen Steuersatz von 19%. Bei Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr liegt der Steuersatz bei 3,80%.
Die Versicherungssteuer ist bei der Versicherungswahl wichtig. Verschiedene Steuersätze beeinflussen die Kosten stark.
Territoriale Geltung und internationale Aspekte
In Deutschland wird die Versicherungssteuer nach dem Risikobelegenheitsprinzip erhoben. Das bedeutet, die Steuer wird am Ort des Risikos fällig. Für Gebäudeversicherungen ist das der Standort, für Kfz-Versicherungen der Zulassungsort. Bei anderen Versicherungen wie Haftpflicht oder Lebensversicherungen zählt der Wohnsitz des Versicherungsnehmers.
Dieses Prinzip gilt auch international. Deutsche Versicherer müssen im Ausland Steuer erheben, wenn das Risiko dort liegt. Ausländische Versicherer unterliegen der deutschen Steuer, wenn sie mit Kunden in Deutschland arbeiten.
Die territoriale Reichweite der Versicherungssteuer ist im Versicherungssteuergesetz festgelegt. Internationale Doppelbesteuerungsabkommen helfen, Mehrfachbelastungen zu verhindern.
Das Risikobelegenheitsprinzip sorgt für eine klare territoriale Zuordnung der Versicherungssteuer. Es verbessert Transparenz und Rechtssicherheit für Kunden und Unternehmen.
Abführung und Verwaltung der Versicherungssteuer
Seit dem 1. Juli 2010 sammelt das Bundeszentralamt für Steuern die Versicherungssteuer in Deutschland. Versicherungsunternehmen müssen jetzt die Steuer richtig berechnen. Sie müssen sie auch von den Versicherungsnehmern einziehen und rechtzeitig abführen.
Jeder Versicherungsnehmer bekommt eine eigene Versicherungsteuernummer. Das hilft, die Beiträge genau zu verfolgen. Die Versicherer sind für alles, was mit der Steuer zu tun hat, verantwortlich.
Rolle des Bundeszentralamts für Steuern
Das Bundeszentralamt für Steuern ist seit 2010 für die Versicherungssteuer zuständig. Es prüft, ob die Versicherer die Steuer richtig abführen. Wenn nicht, kann es Maßnahmen ergreifen.
Pflichten der Versicherungsunternehmen
- Korrekte Berechnung der Versicherungssteuer gemäß den geltenden Steuersätzen
- Rechtzeitiges Einziehen der Steuer von den Versicherungsnehmern
- Pünktliche Überweisung der Steuerbeträge an das Bundeszentralamt für Steuern
- Führen eines ordnungsgemäßen Steuerkontos für jeden Versicherungsnehmer
- Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden bei Prüfungen und Auskünften
Die Versicherer sind voll verantwortlich für die Versicherungssteuerabzüge. Sie müssen alles gemäß dem Versicherungssteuergesetz machen.
Steuerliche Absetzbarkeit von Versicherungsbeiträgen
Als Steuerzahler kannst du bestimmte Versicherungsbeiträge von deiner Steuer abziehen. Doch nicht jede Versicherung ist dafür geeignet. Die Absetzbarkeit hängt von der Versicherungsart ab.
Beiträge zur Altersvorsorge, wie zur gesetzlichen Rentenversicherung oder privaten Renten- und Lebensversicherungen, sind teilweise absetzbar. Der Versicherungssteuerabzug gehört dazu.
Beiträge zu Berufsunfähigkeitsversicherungen und bestimmte Haftpflichtversicherungen für den Beruf sind als Werbungskosten steuerlich anerkennbar.
Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen können als Versicherungssteuervergünstigungen in der Steuererklärung genutzt werden. Es gibt jedoch Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.
Es ist wichtig, die Bedingungen und Beschränkungen für die Absetzbarkeit zu kennen. Dein Steuerberater kann dir helfen, die für dich relevanten Beiträge optimal in der Steuererklärung zu nutzen.
Aktuelle Entwicklungen und Reformen
In den letzten Jahren gab es wichtige Änderungen bei der Versicherungssteuer in Deutschland. Die letzte große Reform war 2010, als die Verwaltung zum Bundeszentralamt für Steuern wechselte. Jetzt stehen Themen wie Digitalisierung und neue Versicherungsmodelle im Mittelpunkt.
Gesetzliche Änderungen
2022 kommen neue Regeln für die Besteuerung von Personenversicherungen. Manche Versicherungsleistungen sind für bestimmte Personen oder Familien steuerfrei. Doch gibt es auch Kritik, dass die Reform die Kosten steigert und nicht genug Transparenz bietet.
Zukünftige Perspektiven
Es gibt Diskussionen über weitere Änderungen bei den Versicherungssteuersätzen. Auch könnte man die steuerfreien Versicherungsarten überarbeiten. Es wird auch über die Berücksichtigung von CO2-Ausstoß bei der Berechnung diskutiert. Der Gesetzgeber will die Versicherungssteuer nutzen, um Umwelt und Klima zu unterstützen.
Gesetzliche Änderungen | Zukünftige Perspektiven |
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2021 brachte die Versicherungssteuer dem Staat 15 Milliarden Euro ein. Dieses Geld ist wichtig für die Finanzen. Durch Reformen will man das Steueraufkommen weiter verbessern.
Fazit
Die Versicherungssteuer ist ein wichtiger Teil des deutschen Steuersystems. Sie basiert auf einem Standardsatz von 19% der Versicherungsprämie. Es gibt auch Sonderregelungen für bestimmte Versicherungsarten.
Versicherungsnehmer sollten sich über die Steuersätze für ihre Verträge informieren. Steuerliche Absetzbarkeiten können dabei helfen. Die Versicherungsunternehmen müssen die Steuer korrekt abführen.
Die Materie ist komplex und es gibt oft Änderungen im Gesetz. Es ist wichtig, immer auf dem Laufenden zu bleiben. Bei Fragen sollte man sich professionellen Rat holen. Ein gutes Verständnis der Versicherungssteuer hilft, die Finanzen besser zu managen.