Zum Inhalt springen
Startseite » Luftverkehrsteuer: Alle Infos zur Flugabgabe

Luftverkehrsteuer: Alle Infos zur Flugabgabe

Luftverkehrsteuer

Die Luftverkehrsteuer ist eine Abgabe, die in Deutschland auf Flugtickets erhoben wird und Reisekosten je nach Flugstrecke erhöht. Diese Steuer wurde eingeführt, um das Flugaufkommen zu regulieren und zur Finanzierung von Umweltmaßnahmen beizutragen.

Die Höhe der Steuer variiert je nach Zielregion und soll auch den ökologischen Fußabdruck des Flugverkehrs kompensieren. In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Luftverkehrsteuer berechnet wird und welche Auswirkungen sie auf die Flugpreise hat.

Was ist die Luftverkehrsteuer?

Die Luftverkehrsteuer, auch Klimaschutzabgabe oder CO₂-Steuer genannt, wird bei Flügen in Deutschland erhoben. Sie ist eine Steuerart, die dem Luftverkehr zugerechnet wird. Sie ähnelt anderen Steuern, aber ist speziell für Flüge.

Die Steuer wird von der Zollverwaltung eingezogen. Sie gilt für Flüge, die in Deutschland starten. So hilft sie, die Umweltbelastung durch Flüge zu verringern.

Seit 2011 gibt es die Luftverkehrsteuer. Ihr Ziel ist es, den Klimaschutz zu unterstützen. Es gab schon einige Änderungen, die wir erklären werden.

  • Die Senkung der Steuersätze mindert die Einnahmen des Bundeshaushalts.
  • Die Emissionszertifikate werden neu verteilt, um Klimaschutz zu fördern.
  • Die Versteigerung der Zertifikate könnte mehr Geld für den Staat bringen.

Die Luftverkehrsteuer ist ein Schlüssel zum Klimaschutz. Sie könnte in Zukunft noch wichtiger werden, um den Klimaschutz zu unterstützen.

Geschichte und Entwicklung der Flugabgabe

Die Flugverkehrsabgabe, auch als Emissionssteuer oder Ökosteuer bekannt, wurde im Juni 2010 beschlossen. Das Kabinett Merkel II hatte sie im Sparpaket der Deutschen Bundesregierung eingeführt. Das Ziel war, mehr Geld für den Staat zu bekommen und den Luftverkehr weniger zu bevorzugen.

Einführung im Jahr 2011

Anfangs sollte eine Lenkungsabgabe eingeführt werden, die Umweltbelastungen des Flugverkehrs berücksichtigen sollte. Da der Luftverkehr aber in den EU-Emissionshandel einbezogen wurde, musste die Steuer angepasst werden.

Wichtige Meilensteine

  • 2014 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Flugverkehrsabgabe verfassungskonform ist.
  • Die Höhe der Abgabe wurde mehrfach geändert, zuletzt zum 1. Mai 2024.

Rechtliche Entwicklungen

Die Einführung der Emissionssteuer war umstritten. Viele sahen sie als Belastung für die Luftfahrtbranche. Trotzdem blieb der Gesetzgeber bei der Steuer und machte mehrere Anpassungen, um sie rechtlich zu sichern.

Aktuelle Steuersätze und Distanzklassen

Die Luftverkehrsteuer, auch Flugticketsteuer genannt, kam 2011 nach Deutschland. Seitdem ändert sich die Steuer oft, um die Kosten für Flugreisende zu halten.

Ab dem 1. Mai 2024 gibt es neue Steuersätze:

  • 15,53 Euro für Flüge in Länder der Anlage 1 (Kurzstrecke)
  • 39,34 Euro für Flüge in Länder der Anlage 2 (Mittelstrecke)
  • 70,83 Euro für alle anderen Flüge (Langstrecke)

Die Länder werden in drei Distanzklassen eingeteilt. Das steht im Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG). Wenn die Steuereinnahmen zu viel sind, steigen die Steuersätze.

Die Steuererhöhungen belasten Flugreisende um 25 Prozent, sagt der BDL. Fluggesellschaften wie Ryanair erwarten sogar eine Steigerung von 24 Prozent.

Berechnung der Luftverkehrsteuer

Die Höhe der Luftverkehrsteuer in Deutschland hängt von der Entfernung zwischen Start- und Zielflughafen ab. Sie wird in Distanzklassen eingeteilt. So kann man die Steuersätze berechnen.

Kurzstreckenflüge

Inlandsflüge und Flüge in die EU oder angrenzende Länder kosten 15,53 Euro. Das gilt bis zu 2.500 Kilometern. Diese Flüge werden als Kurzstrecken bezeichnet.

Mittelstreckenflüge

Flüge bis 6.000 Kilometer kosten 39,34 Euro. Sie fallen in die Kategorie Mittelstrecke.

Langstreckenflüge

Flüge über 6.000 Kilometer kosten 70,83 Euro. Diese gelten als Langstreckenflüge.

Die Berechnung basiert auf der Entfernung von Frankfurt zum Zielflughafen. Beim Umsteigen zählt das letzte Ziel.

Die Steuersätze ändern sich jährlich. Ab Mai 2024 könnte die Steuer um 24% steigen. Das bringt der Bundesregierung 445 Millionen Euro mehr.

Steuerbefreiungen und Ausnahmen

Es gibt viele Ausnahmen und Befreiungen für die Kerosinsteuer, Emissionssteuer und Flugverkehrsabgabe. Besonders wichtig sind die Steuerbefreiungen für Fluggäste unter zwei Jahren ohne eigenen Sitzplatz. Auch Flüge zu hoheitlichen, militärischen oder medizinischen Zwecken sind steuerfrei.

Flüge von Inselbewohnern ohne Festlandanschluss zum Festland fallen ebenfalls nicht unter die Steuer. Flugpersonal im Dienst und der Bodentransport sind ebenfalls von der Abgabe befreit. Sport- und Privatflieger genießen ebenfalls eine Steuerbefreiung.

Die Steuerpflicht entsteht nur bei tatsächlichem Abflug, nicht bei gebuchten und ungenutzten Tickets. Rettungsflüge mit Hubschraubern sind ebenfalls steuerfrei.

Steuerbefreite Flüge Erläuterung
Fluggäste unter 2 Jahren Ohne eigenen Sitzplatz
Hoheitliche, militärische oder medizinische Flüge Für staatliche, behördliche oder medizinische Zwecke
Flüge von Inselbewohnern Ohne Festlandanschluss zum Festland
Flugpersonal im Dienst Piloten, Flugbegleiter und technisches Personal
Sport- und Privatflieger Nicht-gewerblicher Flugverkehr
Rettungsflüge mit Hubschraubern Medizinische Notfälle und Katastrophenhilfe

Es gibt 68 spezifische gesetzliche Bestimmungen, die Flüge von der Luftverkehrsteuer ausnehmen. Dies zeigt, dass der Gesetzgeber viele Ausnahmeregelungen geschaffen hat. So werden bestimmte Flugarten und Personengruppen entlastet.

Transit- und Zwischenlandungen

Bei der Luftverkehrsteuer, sind Transit- und Zwischenlandungen wichtig. Weiterflüge bei Transitflügen sind meistens nicht steuerpflichtig. Doch Flugunterbrechungen können unter bestimmten Bedingungen steuerpflichtig sein.

Regelungen bei Transitflügen

Transitflüge, die im Ausland starten und in Deutschland Zwischenlandungen haben, sind oft steuerfrei. Das gilt, wenn ein Via-Ticket vorliegt. Ein Via-Ticket zeigt, dass der Flug als durchgehende Reise mit Zwischenstopp in Deutschland gilt.

Die Steuer entsteht, wenn der Aufenthalt in Deutschland länger als 12 Stunden (bei Zielen in Anlage 1) oder 24 Stunden (bei anderen Zielen) ist. Unvorhergesehene Verzögerungen, die nicht vom Passagier zu vertreten sind, führen in der Regel nicht zur Steuer.

Bestimmungen für Zwischenstopps

Ähnliche Regeln gelten auch für Stopover-Flüge. Bei diesen Flügen legen Passagiere einen Zwischenstopp ein, bevor sie weiterreisen. Es kommt darauf an, ob die Unterbrechung innerhalb der zeitlichen Vorgaben erfolgt. In diesem Fall wird die Steuer nur beim ersten Abflug im Inland erhoben.

Flugstrecke Luftverkehrsteuer
Kurzstreckenflüge (unter 350 km) 30 Euro pro Passagier
Mittel- und Langstreckenflüge 12 Euro pro Passagier
Flüge mit Flugzeugen bis 2.000 kg Abfluggewicht Reduzierte Abgabe

Die Luftverkehrsteuer ist ein wichtiger Teil des deutschen Steuersystems. Die genauen Regelungen für Transit- und Zwischenlandungen helfen dabei, die Steuer fair und transparent zu erheben.

Steuerschuldner und Verantwortlichkeiten

Bei der Flugreisesteuer sind die Verantwortlichen klar. Das Luftverkehrsunternehmen, das von einem deutschen Flughafen startet, muss die Steuer zahlen. Bei Code-Sharing-Vereinbarungen zahlt die tatsächliche Fluggesellschaft.

Bei Flügen mit mehreren Zwischenstopps zahlt das Unternehmen, das zuerst startet. Auch steuerliche Beauftragte können nach § 44 AO haften.

Die Bundeszollverwaltung ist für die Flugreisesteuer zuständig. Luftverkehrsunternehmen müssen die Steuer anmelden und zahlen. Frachtflüge und nicht gewerblicher Passagierflugverkehr sind von der Steuer befreit.

Unregistrierte Steuerschuldner müssen die Steuer sofort anmelden und zahlen. Die Anmeldung kann per Post, E-Mail, Fax oder online erfolgen.

Wenn das Hauptzollamt die Steuer anders sieht, gibt es einen Steuerbescheid. Für SEPA-Firmenlastschriftmandate braucht man Formular 0591 E. Es gibt keine besonderen Hinweise.

Steueraufkommen und Verwendung

Die Luftverkehrsteuer in Deutschland hat in den letzten Jahren viel Geld eingebracht. Im Jahr 2018 waren es rund 1,2 Milliarden Euro. Das ist mehr als die 963 Millionen Euro im Jahr 2011.

Die Zahl der steuerpflichtigen Passagiere stieg um 28% auf 95,7 Millionen.

Jährliche Einnahmen

Im Jahr 2023 brachte der Bund durch die Luftverkehrsteuer 1,5 Milliarden Euro ein. Der größte Teil, 82,6% im Jahr 2018, kam von Kurzstreckenflügen.

Die Einführung der CO₂-Steuer, Kerosinsteuer und Emissionssteuer auf Flugtickets hat die CO2-Emissionen gesenkt. Bis zu 2 Millionen Passagiere weniger flogen, was 1,1% des Gesamtaufkommens entspricht.

Verteilung der Mittel

Die Einnahmen aus der Luftverkehrsteuer gehen in den Bundeshaushalt. Dort werden sie für verschiedene Zwecke verwendet. Ein Teil geht in die Infrastruktur und in umweltfreundliche Mobilität.

Ein anderer Teil hilft, den ökologischen Fußabdruck des Luftverkehrs in Deutschland zu verringern.

Weiterführende Links und Quellen