Die Kosten für den Führerschein von der Steuer abzusetzen, ist nicht immer möglich. Zudem ist es meist mit viel Aufwand verbunden. Dennoch gibt es Situationen, bei denen man die Führerscheinkosten problemlos von der Steuer absetzen kann. Welche das sind und worauf es zu achten gilt, erfahren Sie im Folgenden.
Werbungskosten
Ein eigenes Auto scheint eine attraktive Option zu sein, damit Sie nicht viel Zeit in einem beliebigen Zug oder Bus verbringen müssen. Es ist jedoch nicht ausschließlich der Kauf des Autos, sondern auch ein hoher Kostenfaktor. Es kann Tausende von Euro kosten, endlich einen Führerschein zu machen. Wenn Ihr Führerschein speziell für Ihren Arbeitsstil gemacht wurde, können Sie die Kosten eventuell von der Steuer absetzen. Leider aber ist es nicht so einfach. Die Steuerverwaltung muss erst davon überzeugt werden, dass der Führerschein nur für berufliche Zwecke verwendet wird. Sprechen Sie am besten sowohl mit Ihrem Steuerberater als auch mit der Führerscheinstelle und Ihrem Arbeitgeber.
Der entgeltliche Aufwand für den Führerschein ist in der Regel nicht von der Steuer als Werbungskosten absetzbar. Ist eine Fahrerlaubnis für die Berufsausübung zwingend erforderlich, verhält es sich anders – wie bei einem Bus- oder Lkw-Fahrer. Auch hier könnte es sein, dass der Führerschein wohl persönlich genutzt wird, dieser Punkt ist da aber nachrangig. Für berufliche Nebenbeschäftigungen als Kraftfahrer darf eine Fahrerlaubnis steuerlich nur geltendgemacht werden, ist der bisherige Arbeitsplatz gefährdet.
Außerordentliche Belastung
Für einige Leute mit schweren Gangstörungen ist es ein großes Hindernis, ihren Alltag bewältigen zu können. Bewegungseinschränkungen können auch die Unabhängigkeit beeinträchtigen. Um dem entgegen zu wirken, bekommen diese Menschen finanzielle Hilfe vom Staat, wenn sie ihren Führerschein machen möchten. Dies wird in der Steuererklärung als Sonderbelastung vermerkt. Wenn Sie eine körperliche Behinderung haben, kann ein Führerschein besonders kostspielig sein, sodass es sich in diesem Fall definitiv lohnt, diese Kosten steuerlich geltend zu machen. Das gilt übrigens zusätzlich für einen Umbau des Autos, ist der Fahrer auf solche angewiesen.
Betriebsaufwand
Wird der Führerschein beruflich benötigt, gibt es die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber den Führerschein bezahlt. Die entstandenen Kosten können vom Arbeitgeber als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Das geht allerdings nur unter der Voraussetzung, dass diese Art Vorteil noch nicht im Vertrag erwähnt ist.
Fazit
Benötigen Sie den Führerschein ausschließlich in Ihrem Berufsalltag, stellt es kein Problem dar, diesen steuerlich abzusetzen. Genauso wenig, wenn Sie körperlich beeinträchtigt sind. In allen anderen Fällen wird es eher schwierig, jedoch muss jeder Fall individuell betrachtet werden, sodass nach einem persönlichen Gespräch mit dem Steuerberater eine erste Prognose getroffen werden kann.