Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und alle Informationen für das Finanzamt in Augsburg-Stadt Arbeitnehmerbereich – Bayern.
Finanzamt in Augsburg-Stadt Arbeitnehmerbereich – Adresse und Kontaktdaten
- Adresse: Finanzamt Augsburg-Stadt Arbeitnehmerbereich, Prinzregentenpl. 2, Augsburg 86150
- Postfachadresse: Postfach 10 00 65, Augsburg 86135
- Finanzamtsnummer: 9101
- Telefon: 0821 506-01
- Fax: 0821 506-2222
- Email: poststelle@fa-a-s.bayern.de
- Webseite: https://www.finanzamt.bayern.de/Augsburg-Stadt/
- Öffnungszeiten: Mo-Do 7:30-13:00 Uhr, Do 14:00-17:15 Uhr, Fr 7:30-12:00 Uhr
Bankverbindung 1
IBAN: DE76720000000072001505
BIC: MARKDEF1720
Finanzinstitut: DEUTSCHE BUNDESBANK
Kontoinhaber: Finanzamt Günzburg
Bankverbindung 2
IBAN: DE93720518400000000018
BIC: BYLADEM1GZK
Finanzinstitut: SPARKASSE GUENZBURG-KRUMBACH
Kontoinhaber: Finanzamt Günzburg
Aufgaben des Finanzamt in Augsburg-Stadt
Das Finanzamt in Augsburg-Stadt Arbeitnehmerbereich ist Ihr Ansprechpartner bei allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Steuererklärung sowie bei allen steuerlichen Fragen und Problemen. Dies bedeutet zum einen, dass das Amt als Ansprechpartner zur Verfügung steht und steuerliche Fragen an Bürger, Unternehmen und Steuerberater beantwortet. Das Finanzamt Augsburg-Stadt Arbeitnehmerbereich ist auch für die Umsatzsteuer von Unternehmern zuständig.
Das Finanzamt ist dafür verantwortlich, die Steuern zu bestimmen, die ein Steuerpflichtiger zahlen muss. Dieser Vorgang wird als Steuerveranlagung bezeichnet. Während der Steuerveranlagung überprüft die Steuerbehörde die eingereichte Steuererklärung und legt die Steuern durch Ausstellung einer Steuerveranlagung fest.
Darüber hinaus bestimmt ein Sachbearbeiter, wer eine Steuererklärung einreichen muss.
Staat, Bundesländer und Gemeinden erheben zur Erfüllung ihrer Aufgaben verschiedene Steuern. Um sicherzustellen, dass diese Steuern pünktlich und in der richtigen Höhe gezahlt werden, haben die Steuerbehörden des Bundes die Verwaltung der Steuern an die Finanzämter delegiert.
Ein Finanzamt übernimmt im Rahmen seiner Zuständigkeiten primäre und sekundäre Aufgaben. Es wird zwischen sachlicher und örtlicher Zuständigkeit unterschieden. Zusätzlich zu seinen Hauptaufgaben ist das Finanzamt für die Zuweisung einer Steuernummer verantwortlich. Die Steuernummer wird für die Steuerveranlagung benötigt.
Termin beim Finanzamt in Augsburg-Stadt Arbeitnehmerbereich
In den meisten Fällen ist es möglich, einen Termin telefonisch zu vereinbaren. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Dokumente vollständig haben, bevor Sie das Finanzamt besuchen.
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