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Finanzamt Stuttgart I

Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und alle Informationen für das Finanzamt in Stuttgart I – Baden-Württemberg.

Finanzamt in Stuttgart I – Adresse und Kontaktdaten

  • Adresse: Finanzamt Stuttgart I, Rotebühlplatz 30, Stuttgart 70173
  • Postfachadresse: Postfach 106055, Stuttgart 70049
  • Finanzamtsnummer: 2893
  • Telefon: 0711 6673-0
  • Fax: 0711 6673-5010
  • E-Mail: Kontaktformular
  • Webseite: https://finanzamt-bw.fv-bwl.de
  • Öffnungszeiten: Mo, Di, Do: 8-15.30, Mi: 8-17.30, Fr: 8-12.00 Uhr
  • Bankverbindung

Aufgaben des Finanzamt in Stuttgart I

Das Finanzamt in Stuttgart I ist Ihr Ansprechpartner bei allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Steuererklärung sowie bei allen steuerlichen Fragen und Problemen. Dies bedeutet zum einen, dass das Amt als Ansprechpartner zur Verfügung steht und steuerliche Fragen an Bürger, Unternehmen und Steuerberater beantwortet. Das Finanzamt Stuttgart I ist auch für die Umsatzsteuer von Unternehmern zuständig.

Das Finanzamt ist dafür verantwortlich, die Steuern zu bestimmen, die ein Steuerpflichtiger zahlen muss. Dieser Vorgang wird als Steuerveranlagung bezeichnet. Während der Steuerveranlagung überprüft die Steuerbehörde die eingereichte Steuererklärung und legt die Steuern durch Ausstellung einer Steuerveranlagung fest.

Darüber hinaus bestimmt ein Sachbearbeiter, wer eine Steuererklärung einreichen muss.

Staat, Bundesländer und Gemeinden erheben zur Erfüllung ihrer Aufgaben verschiedene Steuern. Um sicherzustellen, dass diese Steuern pünktlich und in der richtigen Höhe gezahlt werden, haben die Steuerbehörden des Bundes die Verwaltung der Steuern an die Finanzämter delegiert.

Ein Finanzamt übernimmt im Rahmen seiner Zuständigkeiten primäre und sekundäre Aufgaben. Es wird zwischen sachlicher und örtlicher Zuständigkeit unterschieden. Zusätzlich zu seinen Hauptaufgaben ist das Finanzamt für die Zuweisung einer Steuernummer verantwortlich. Die Steuernummer wird für die Steuerveranlagung benötigt.

Termin beim Finanzamt in Stuttgart I

In den meisten Fällen ist es möglich, einen Termin telefonisch zu vereinbaren. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Dokumente vollständig haben, bevor Sie das Finanzamt besuchen.

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